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Lücken in der Arbeitslosenversicherung für Schwangere sollen geschlossen werden

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Die Motion «Schwangerschaft am Arbeitsplatz. Lücken schliessen, Mutterschutz für alle Arbeitnehmerinnen» wurde am 10. März 2026 vom Nationalrat gutgeheissen.

Auf Initiative des SMV und anderer Gewerkschaften und mit Unterstützung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) hat die Berner SP-Ständerätin Flavia Wasserfallen am 13. Juni 2024 eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragen will, die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen, damit einerseits keine Aussteuerung aus der Arbeitslosenversicherung während der Schwangerschaft erfolgen kann und andererseits die Anzahl Taggelder der Arbeitslosenversicherung für schwangere Arbeitslose bei gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit erhöht werden und die Lohnfortzahlung durch Erwerbsersatzordnungs-Entschädigungen bei ärztlich erlassenen Beschäftigungsverboten übernommen wird. Diese Anpassungen sind unter anderem dringend nötig, um schwangere Musikerinnen, die aufgrund von Schalldruckmessungen in den Orchestern in Anwendung der Mutterschutzverordnung von einem Arbeitsverbot betroffen sind, besser abzusichern.

Keine Einigkeit in den Parlamentskammern

Die Gegner*innen der Motion waren der Meinung, dass Schwangere heute gleich abgesichert seien wie Kranke und Verunfallte und es keinen Grund geben würde, sie anders zu behandeln. Der Bundesrat wiederum fand, dass eine Annahme zu Ungleichbehandlungen und rechtlichen Problemen führen werde und ausserdem nur wenige Frauen betroffen seien. Trotz der Ablehnung durch den Bundesrat und die SVP- und FDP-Fraktionen wurde die Motion Wasserfallen im Nationalrat mit 103 zu 87 Stimmen angenommen. Der Ständerat hatte ihr bereits im September 2025 mit 24 zu 18 Stimmen zugestimmt, obwohl die zuständige Kommission keinen Handlungsbedarf gesehen hatte und argumentierte, dass die meisten Frauen während der Schwangerschaft keine grösseren Lohneinbussen hätten.

Im Vorfeld der Abstimmungen hatten Business and Professional Women Switzerland (BPW), der Schweizerische Hebammenverband (SHV) und alliance F, der überparteiliche Dachverband der Frauenorganisationen, sowie evangelische und katholische Frauenvereinigungen die National- und Ständerät*innen gebeten, der Motion zuzustimmen, um Frauen mehr finanzielle Sicherheit und eine berufliche Perspektive zu geben.

Konkrete Auswirkungen der angenommenen Motion

Der SGB hält fest, dass derzeit jedes Jahr etwa 500 Frauen ihren Anspruch auf Arbeitslosenversicherung (ALV) verlieren und damit auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld, selbst wenn die betroffenen Frauen jahrelang Beiträge gezahlt haben. Zu verhindern, dass sie ihren Leistungsanspruch verlieren, verursacht nur minimale zusätzliche Kosten: 0,12 Prozent der Ausgaben der ALV, d. h. 8 Millionen Franken von insgesamt 7 Milliarden Franken. Angesichts eines Einnahmenüberschusses von 1,4 Milliarden Franken im Jahr 2024 fallen die zusätzlichen Kosten im Budget der Versicherung kaum ins Gewicht, sind jedoch für die betroffenen Frauen von grosser Bedeutung. So wird verhindert, dass sie in eine prekäre Lage geraten, in einer Zeit, in der sie sich auf die Geburt vorbereiten sollten. Darüber hinaus will das Parlament arbeitslosen Schwangeren im Falle einer Arbeitsunfähigkeit mehr Taggelder gewähren. Derzeit erhalten die Betroffenen nach Ablauf von 30 aufeinanderfolgenden Tagen keine weitere Arbeitsunfähigkeitsentschädigung mehr und stehen dann ohne Einkommen da. Die 30 Tage sind jedoch schnell aufgebraucht, da schwangere Frauen während ihrer Schwangerschaft im Durchschnitt sechs Wochen lang arbeitsunfähig sind.

Besonders für freischaffende Musikerinnen ist die Annahme der Motion eine bedeutende Verbesserung ihrer beruflichen Situation und für Flavia Wasserfallen ein wichtiger politischer Erfolg.