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Zusammenarbeit von SMPV und SMV

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Der SMPV und der SMV wollen künftig in verschiedenen Bereichen enger zusammenarbeiten, um Synergien zu nutzen und sich in übergeordneten Fragen ggf. gemeinsam stärker positionieren zu können. Zu diesem Zweck einigten sich die Zentralvorstände der beiden Verbände über folgende Vereinbarung:

– SMPV und SMV sprechen sich bei gesamtschweizerischen Stellungnahmen zu bildungs-, kulturpolitischen und arbeitsrechtlichen Themen im Vorfeld jeweils ab.
– Austausch von Protokollauszügen.
– SMPV und SMV versuchen, Synergien zu nutzen (z. B. Vertretung in der IG Musikinitiative).
– Bei freiwerdenden Stellen in ihrer Administration prüfen die beiden Verbände jeweils, ob eine Synergienutzung mit dem Personal des anderen Verbandes möglich wäre, bevor eine Stelle ausgeschrieben wird.
– SMPV und SMV orientieren sich gegenseitig über allfällige Zusammenarbeitsvereinbarungen/Fusionsabsichten mit Dritten: Ziel ist es, einer engeren Zusammenarbeit/dereinst eventuell einer Fusion nicht im Wege zu stehen.
– Die Verbände gewähren den Mitgliedern des jeweils anderen Verbands bei Weiterbildungsveranstaltungen gleiche (Sonder-)Konditionen wie den eigenen Mitgliedern.