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Appell des Schweizerischen Musikerverbands SMV

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Mit Blick in die Zukunft stellt der SMV im Rahmen seiner Jubiläumsdelegiertenversammlung als Weiterführung seiner Errungenschaften aus den letzten 100 Jahren die folgenden Forderungen auf.

  • Fairer Lohn für hochqualifizierte Arbeit

    Berufsmusikerinnen und –musiker vereinen in sich die Fähigkeiten eines Künstlers und Handwerkers. Sie verfügen über eine langjährige Ausbildung mit Hochschulabschluss. Das Lohnniveau für diese hochqualifizierte Arbeit hat der Ausbildung zu entsprechen.

  • Erhalt der Schweizer Orchesterlandschaft

    Es sind aus öffentlicher Hand ausreichende finanzielle Mittel zum Erhalt der Schweizer Orchesterlandschaft, einem wichtigen einheimischen Kulturgut, zu sprechen und damit auch die vorhandenen Orchesterstellen in ihrem aktuellen Umfang zu sichern.

  • Keine Subventionen ohne GAV

    Subventionierte Orchesterbetriebe sind zu verpflichten, Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen. Alle Orchesterhalter werden angehalten, eine Sozialpartnerschaft einzugehen.

  • Allgemeinverbindlichkeit des SMV-Tarifs

    Der SMV-Minimaltarif ist in einer gesamtschweizerischen Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu verankern. Es darf in der Schweiz kein Lohndumping durch in- und ausländische Orchester geben. Die Durchsetzung ist von den zuständigen Stellen zu kontrollieren. Missachtung ist zu sanktionieren.

  • Branchengerechte Sozialversicherungen

    Die gesetzlichen Grundlagen bei den Sozialversicherungen, (insbesondere Arbeitslosenversicherung und Berufliche Vorsorge), sind weiter anzupassen, um den Beschäftigungsmustern der Musikerinnen und Musiker Rechnung zu tragen. Effektive Arbeitsverhältnisse sind als solche anzuerkennen und abzurechnen, um den Trend in die erzwungene Selbstständigkeit und damit schlechtere soziale Absicherung zu stoppen.

  • Faire Entschädigung für Urheber – und Leistungsschutzrechte

    Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und für eine konsequente Umsetzung zu sorgen für eine faire Entschädigung der Urheber- und Leistungsschutzrechte auch unter Berücksichtigung der neuen Technologien.

Basel, 19. Juni 2014