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COVID-Unterstützung für den Kultursektor: Gesuche können eingereicht werden

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Medienmitteilung von Suisseculture 6.4.2020

Die Richtlinien zur Umsetzung stehen bereit und die Gesuche zu den erga?nzenden Massnahmen fu?r den Kultursektor ko?nnen ab heute eingereicht werden. Die finanziellen Hilfen ko?nnen bei den Kantonen bzw. dem Verein Suisseculture Sociale und den Laienkulturverba?nden beantragt werden. Informationen dazu sowie die jeweiligen Anlaufstellen sind auf der Website des Bundesamts fu?r Kultur (BAK) aufgefu?hrt: https://www.bak.admin.ch/coronavirus
Die Verordnung ist auf zwei Monate befristet. Wa?hrend der zwei Monate wird das BAK und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia gemeinsam mit den Kantonen und den Kulturorganisationen die Entwicklungen laufend beobachten.

Der guten Zusammenarbeit der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia, dem Bundesamt fu?r Kultur sowie den Kulturverba?nden und -organisationen ist die breite COVID-Unterstu?tzung fu?r Kulturschaffende zu verdanken.

Das Gesuchsportal Nothilfe gema?ss der COVID-Verordnung Kultur des Bundesrats von Suisseculture Sociale ist online.
Kulturschaffende, die aufgrund der Massnahmen zur Beka?mpfung des Coronavirus (COVID- 19) in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, in der sie ihre unmittelbaren Lebenskosten nicht mehr decken ko?nnen, ko?nnen u?ber das Portal nothilfe.suisseculturesociale.ch ein Gesuch um Nothilfe nach Art. 6 und 7 der COVID-Verordnung Kultur stellen. Gesuche ko?nnen ausschliesslich u?ber das Online-Formular angenommen werden.

Voraussetzung fu?r das Einreichen eines Gesuches um Nothilfe bei Suisseculture Sociale ist, dass bereits ein Gesuch um Erwerbsausfall (EO-Entscha?digung) gema?ss COVID-19- Verordnung Erwerbsausfall bei Ihrer kantonalen SVA gestellt wurde. Gema?ss Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt fu?r Kultur und Pro Helvetia darf Suisseculture Sociale nur bis zum 20. Mai 2020 Gesuche entgegennehmen.

Soforthilfen fu?r Kulturunternehmen, Ausfallentscha?digungen fu?r gewinnorientierte und nicht- gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende
Fu?r die Soforthilfen fu?r Kulturunternehmen und Ausfallentscha?digungen sind die jeweiligen Kultura?mter der Kantone zusta?ndig. Die Formulare und Einreichungsmodalita?ten ko?nnen dort abgerufen und eingereicht werden. Wir bitten um Geduld, wenn noch nicht alle Kantone bereit sind! 

Finanzhilfen fu?r den Laienbereich ko?nnen bei den Laienkulturverba?nden beantragt werden.

«Taskforce Corona Massnahmen Kultur» als breit abgestu?tzte Koalition von Kulturverba?nden
Schliesslich hat Suisseculture zusammen mit einer breiten Koalition von Kulturverba?nden eine «Taskforce Corona Massnahmen Kultur» gegru?ndet. [Darin ist auch der SMV vertreten.] Die Taskforce steht den Beho?rden als Beratungsgremium zur Verfu?gung und bu?ndelt Hinweise der Verba?nde, wenn bei der Durchfu?hrung der Massnahmen Schwierigkeiten fu?r Kulturschaffende und Kulturunternehmen entstehen.

Kontakt

Omri Ziegele, Pra?sident Suisseculture; oziegele@gmx.ch; 0767462 42 96
Alex Meszmer, Gescha?ftsleiter Suisseculture; alexmeszmer@suisseculture.ch; 076/495 92 26

Fu?r Fragen zur Nothilfe von Suisseculture Sociale

Nicole Pfister Fetz Pra?sidentin Suisseculture Sociale, Tel. 079 330 02 67, npfister@a-d-s.ch