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Covid-19-Gesetz

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Am 13. Juni stimmt die schweizerische Stimmbevölkerung über das Covid-19-Gesetz ab, das die gesetzliche Grundlage für die Finanzhilfen, insbesondere für die Kultur, schaffen soll.

Es bleibt wichtig, das Thema einer Abstimmung sehr genau zu kennen und sich die tatsächlichen Folgen einer Annahme oder Ablehnung eines Gesetzes vorstellen zu können, indem man zwischen nachprüfbaren Informationen, tendenziösen Argumenten und verschiedenen Fantasien ohne Bezug zur Realität unterscheidet. Das ist nicht ganz einfach, vor allem in einer Zeit, in der die sozialen Medien in Echtzeit und in grossem Massstab Nachrichten und Argumente verbreiten können, deren Zuverlässigkeit zu wünschen übrig lässt. Die Unmittelbarkeit solcher Informationen, die man durch das Internet erhält, lässt wenig Zeit zum Nachdenken, und es besteht ein grosses Risiko, dass vernünftige Haltungen den Emotionen nicht standhalten können. Was die Abstimmung über das Covid-19-Gesetz betrifft, ist es genau so, dass die Gegner emotionale Reaktionen hervorrufen wollen, und zwar oft mit total unzutreffenden Argumenten, die eine Lektüre des Gesetzestexts leicht entkräften würde. Es ist von grundlegender Bedeutung, zu unterstreichen, dass dieses Gesetz weder die Einschränkungsmassnahmen der Vergangenheit, der Gegenwart oder der Zukunft betrifft, noch das Pandemiemanagement des Bundesrates: dies alles ist durch das Bundesgesetz vom 28. September 2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG) geregelt, das in der Volksabstimmung vom 22. September 2013 mit einer Mehrheit von 60% der Stimmenden angenommen wurde.

Das Covid-19-Gesetz regelt vor allem die Finanzhilfen, die für einen grossen Teil der Bevölkerung unerlässlich sind. Für die Kulturschaffenden ist die Annahme des Covid-19-Gesetzes entscheidend, vor allem im Hinblick auf seinen Artikel 11. Im Falle einer Ablehnung hätten die vom Covid-19-Gesetz vorgesehenen Hilfen keine gesetzliche Grundlage mehr und würden am 25. September dieses Jahres eingestellt. Betroffen wären die Kurzarbeitsentschädigung, die Entschädigung bei Erwerbsausfall, die Unterstützung für Härtefälle für Restaurants, Hotels und die Tourismusbranche sowie die Unterstützungsmassnahmen für die Kultur, den Sport und die Medien. Die gesetzgeberische Arbeit müsste also wieder bei Null beginnen, und es würden lange Monate vergehen, bis ein neues Gesetz vorbereitet wäre (übrigens ohne sicher zu sein, ob gegen das neue Gesetz nicht auch das Referendum ergriffen würde). Einige Bestimmungen könnten sicher in spezifische Gesetze übertragen werden, die aber erst nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft treten würden. Im einen wie im anderen Fall würden einerseits die Gelder der Hilfsmassnahmen für die Kulturunternehmen, die Kulturschaffenden und die Kulturvereine im Laienbereich während einiger Monate nicht ausbezahlt werden können, was einen nicht unbedeutenden Teil des Kulturlebens unseres Landes noch mehr gefährden würde. Wenn man andererseits sieht, dass Zehntausende von Firmen die Hilfsmassnahmen des Gesetzes ebenfalls dringend benötigen, können wir nicht sicher sein, dass eine Neuauflage des Gesetzes sich nicht ausschliesslich mit ihnen beschäftigen würde und unter anderem die Hilfsmassnahmen für die Kultur auf der Strecke bleiben würden. In beiden Fällen wäre es schlimm, wenn Musiker und andere Künstler die Leidtragenden einer ideologisch motivierten Ablehnung des Gesetzes durch die Gegner wären.

Laurent Mettraux; Übersetzung: Daniel Lienhard