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SMV-Stellungnahme zur Kulturbotschaft 21-24

Der SMV hat im Vernehmlassungsverfahren zur Kulturbotschaft 21-24 Stellung genommen.

Im Wesentlichen ist der SMV der Ansicht, dass sich die drei zentralen Handlungsachsen «Kulturelle Teilhabe», «Gesellschaftlicher Zusammenhalt» sowie «Kreation und Innovation» bewährten. Sie haben der laufenden Kulturbotschaft eine klare, nachvollziehbare Struktur gegeben, weshalb es der SMV begrüsst, wenn diese beibehalten wird und nun eine Vertiefung der drei Bereiche folgt. Ebenso begrüssen der SMV die Ergänzung durch den Akzent «Digitalisierung».

Obwohl der SMV erfreut zur Kenntnis nimmt, dass der Bundesrat eine leichte Erhöhung des Kulturbudgets beantragt, deutet die Absicht, lediglich 0.3% seiner Gesamtausgaben für Kulturförderung einzusetzen (worin noch artfremde Ausgaben für die Schweizerschulen in Höhe vom 90.4 Mio. inbegriffen sind), auf eine beschränkte Wertschätzung der Kultur hin, und dies in einem Land, dessen verfassungsmässiger Zweck u.a. die Förderung der kulturellen Vielfalt ist.

Hingegen ist der SMV überaus erfreut darüber, dass die Erkenntnis der trotz erfolgreicher Arbeit ungenügenden Einkommenssituation vieler Kulturschaffender Einzug in die Kulturbotschaft gehalten hat. Er stellen in den letzten Jahren im freischaffenden Bereich eine steigende Tendenz zu absolut lächerlichen Gagen fest, die tief unter unseren Minimaltarifen liegen, gerade auch bei Projekten mit öffentliche Geldern notabene.
Daher wird begrüsst, dass BAK und Pro Helvetia ab 2021 ihre Finanzhilfen mit der Bedingung verbinden, dass die Finanzhilfeempfänger die Richtlinien der relevanten Branchenverbände zur Entschädigung von Kulturschaffenden einhalten. Dies war und ist seit jeher eine der zentralen Forderungen des SMV. So erwarten der SMV eine konsequente Umsetzung ohne Wenn und Aber.
Dass der Bund hier den ersten Schritt tun will, ist bemerkenswert. Da sein Anteil an der Kulturförderung jedoch lediglich ca. 10% beträgt, ist die geplante Zusammenarbeit mit den Kantonen und Städten, die den Löwenanteil tragen, zentral, und zwar idealerweise nicht nur mit den „ interessierten“, sondern mit allen, im Sinne einer wahren gesamtschweizerischen Kulturpolitik.

Der SMV begrüsst es, dass Pro Helvetia in der neuen Förderperiode beabsichtigt, einerseits die bisherigen Verbreitungsaktivitäten zu intensivieren und andererseits die Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bei Auslandsengagements auch auf den Bereich Musik auszuweiten. Allerdings werden für eine effektive Umsetzung zusätzliche Mittel nötig sein.

Ebenfalls stellt der SMV erfreut fest, dass in der neuen Kulturbotschaft der Umsetzung von Art. 67a BV wiederum Beachtung geschenkt wird, indem das Thema Begabtenförderung und damit der Absatz 3 angegangen werden soll. Zwar sind alle diesbezüglichen Formulierungen noch sehr vage. Aber wir freuen uns auf die Konkretisierung und begrüssen es, dass die Musikorganisationen dabei miteinbezogen werden sollen. Gerne bietet der SMV dazu seine Mitarbeit an. Dass auch die Kantone in diesen Umsetzungsschritt eingebunden werden sollen, ist selbstverständlich.

Gar nicht einverstanden erklären kann sich der SMV hingegen mit der Formulierung im zweitletzten Abschnitt der Seite 2, dass mit der Umsetzung von Absatz 3 der Art. 67a «vollumfänglich» umgesetzt sei. Hier gilt es insbesondere unter Absatz 1 noch verschiedene Aspekte anzugehen, bevor ansatzweise von einer vollständigen Umsetzung gesprochen werden kann.

Vollständige SMV-Stellungnahme