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Fair internet – ein gerechtes Internet für ausübende Künstler

Sowohl auf europäischer als auch auf Schweizer Ebene tritt die Revision des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in eine entscheidende Phase ein. Werden die online genutzten Interpretationen endlich gerecht vergütet werden?

Während der legale Download von Musik und Videos immer weiter zunimmt, bleiben das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte die Stiefkinder der Kulturverbreitung auf digitalem Wege. Da insbesondere die ausübenden Künstler vernachlässigt werden, wurde 2014 eine Kampagne von einer Koalition vier grosser Verbände gestartet, die mehr als eine halbe Million ausübender Künstler in Europa vertreten (AEPO-ARTIS, Association of European Performer’s Organisation, die 35 Verwertungsgesellschaften vereint, darunter Swissperform; EuroFIA, Fédération Internationale des Acteurs; FIM, Fédération Internationale des Musiciens, zu der der SMV gehört; IAO, International Artists Organisation). Das Ziel von fair internet ist es, die Regierungen und Parlamente dazu zu bewegen, eine Gesetzgebung umzusetzen, die den ausübenden Künstlern den Erhalt des ihnen zustehenden Anteils an den Einnahmen gewährt, die ihre Interpretationen auf den digitalen Plattformen generieren. Dieser Kampf wird lange dauern und erst dann beendet sein, wenn alle Künstler auf gerechte Weise behandelt werden. Zurzeit sind wir in Europa sehr weit von einem Bewusstwerden darüber entfernt, besonders in einer Zeit, in der sogar das Urheberrecht, das doch so gesichert schien, wiederholt in unbegründeter und ungerechter Weise angegriffen wird.

Europäische Richtlinie

Beim Urheberrecht und den verwandten Schutzrechten besteht die grosse legislative Baustelle derzeit in einer Revision der EU-Richtlinie zu diesem Thema, dessen Projekt von der Europäischen Kommission am 14. September 2016 vorgestellt wurde. Leider lässt sich nur feststellen, dass man darin keine einzige konkrete Massnahme findet, die – angepasst an die aktuelle Situation und die neuen Technologien – einen langfristigen Schutz der Künstler sicherstellen könnte. Allgemein wird dieses Projekt von verschiedenen Seiten mit oft abweichenden Interessen kritisiert, und es wird schwierig sein, zu einem Ausgleich der unterschiedlichen Absichten der Interessengruppen zu gelangen. Daran sieht man, wie sehr der weitere Fortgang unsicher bleibt, da die gerechtfertigten Forderungen der Urheber und Interpreten oft in die Zange genommen werden einerseits von den Forderungen der Vorkämpfer eines Internets ohne Schranken und andererseits von den Ansprüchen der Plattenindustriegiganten. Eine der Hauptgefahren könnte in der Tatsache liegen, dass im Namen des Wachstums der europäischen Digitalwirtschaft die Interessen der kulturellen Akteure, deren „Produktion“ mit einer Ware gleichgesetzt wird, teilweise für die Vermarktung und den Profit geopfert werden.

Die Akten befinden sich nun in den Händen des Europäischen Parlaments, dessen Rechtsausschuss sich im Januar mit der Frage befasst hat. Die Problematik der digitalen Plattformen wurde selbstverständlich angegangen, und einer der vier Vizepräsidenten dieses Ausschusses, der Franzose Jean-Marie Cavada (ausserdem auch ehemaliger Vorsitzender von Radio France) bestand auf der Tatsache, dass „die Praktiken einiger Online-Plattformen, die Inhalte verbreiten, ohne diesen Wert an die Urheber zu übermitteln, unmoralisch und anormal sind“, und fügte hinzu, dass „der freie und kostenlose Zugang nicht dem Recht auf eine gerechte Vergütung entgegensteht.“ Seine Abgeordnetenkollegin aus Malta, Therese Comodini, unterstreicht, dass die Kulturschaffenden „einen gerechten Anteil an den Erträgen erhalten“ müssten. Der Rechtsausschuss wird einen Bericht verfassen und ihn voraussichtlich bei seiner Zusammenkunft am 19. und 20. Juni verabschieden.

Für eine anständige Vergütung

Im Moment bekommen die ausübenden Künstler, wie bekannt sie auch sein mögen, immer noch keine anständige Vergütung, wenn ihre Interpretation über Onlinedienste abgerufen werden. Der Grossteil erhält nur bei der Aufnahme eine einzige Pauschalvergütung, die alle Arten der Nutzung abdeckt. Der Rest erhält eine anteilige, doch sehr ungenügende Vergütung. Daher verlangen die vier Verbände AEPO-ARTIS, EuroFIA, FIM und IAO im Rahmen ihrer Kampagne fair internet, dass eine Massnahme in die europäische Gesetzgebung eingeführt wird, die den Interpreten eine spezifische Bezahlung für jedes Mal, dass ihre Interpretationen online der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, garantiert. Diese Vergütung müsste verwaltet werden von den Verwertungsgesellschaften der ausübenden Künstler und bezahlt von den Nutzern, d.h. denjenigen, die diese Dienste der Öffentlichkeit auf Nachfrage zur Verfügung stellen, die verschiedenen Wirtschaftsunternehmen, die Ton- oder Tonbildinhalte online anbieten (Downloadplattformen wie iTunes oder Streamingdienste wie Youtube). Konkret heisst das, dass der Nutzer einen festen Betrag an eine einzige Verwertungsanstalt der ausübenden Künstler abführen würde. Eine gerechte Vergütung könnte so an die betreffenden Anspruchsberechtigten ausgezahlt werden.

Gesetzesrevision in der Schweiz

In der Schweiz läuft derzeit die Revision (oder „Modernisierung“) des Urheberrechtsgesetzes (URG). Die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht AGUR12 II, die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) damit beauftragt wurde, die offenen Fragen nach der Vernehmlassung zu klären, hat erst kürzlich, am 2. März 2017, ihre Arbeit beendet. Über mehrere Punkte wurden Kompromisse erzielt. Unter den Vorschlägen von AGUR12 II findet sich die Verlängerung der Schutzfrist für verwandte Schutzrechte sowie die Einführung eines Vergütungsanspruchs für Urheber und Interpreten bei Video-on-Demand-Diensten. Das EJPD wird diese Ergebnisse in seine Überlegungen in Hinblick auf die Revision des URG miteinbeziehen und dem Bundesrat bis Juli 2017 einen Vorschlag zur weiteren Prozedur vorlegen. Fortsetzung folgt.

Laurent Mettraux, Übersetzung Jonas Akira Dehn

https://www.fair-internet.eu