Tarife im Detail
Tarifvertrag orchester.ch-SMV
orchester.ch (Verband Schweizerischer Berufsorchester) und der SMV haben einen Tarifvertrag für das Engagement von Zuzügerinnen und Zuzügern vereinbart. Sämtliche orchester.ch-Mitglieder, also alle Schweizer Berufssinfonieorchester, sind verpflichtet, ihre Aushilfen (Zuzüger) gemäss diesen Bedingungen zu engagieren.
SMV-Tarifordnungen
Für die Abgeltung von Leistungen, die von Musikerinnen und Musikern erbracht werden, sofern diese nicht dem Tarifvertrag orchester.ch-SMV oder einem GAV mit anderslautender Regelung unterstehen, gelten die für das gesamte Gebiet der Schweiz verbindlichen Tarifordnungen des SMV:
- Tarifordnung A, Live performance Orchester (Grossformationen ab 13 Musikerinnen und Musiker)
- Tarifordnung AK, Live performance bis 12 Musikerinnen und Musiker (Kleinformationen, Ensembles, Bands)
- Tarifordnung B, Tonaufnahme Orchester (Grossformationen ab 13 Musikerinnen und Musiker)
- Tarifordnung BK, Tonaufnahme bis 12 Musikerinnen und Musiker (Kleinformationen, Ensembles, Bands)
- Tarifordnung C, Tonbildaufnahme Orchester (Grossformationen ab 13 Musikerinnen und Musiker)
- Tarifordnung CK, Tonbildaufnahme bis 12 Musikerinnen und Musiker (Kleinformationen, Ensembles, Bands)
- Tarifordnung D, Aufnahme für Bühnenaufführungen
Alle Tarifordnungen gelten für jeden Musikstil.
Der Flyer zum Tarif A gibt insbesondere für Veranstalter Erläuterungen und Hintergrundinformationen zur Tarifordnung und ein Rechnungsbeispiel für die korrekte Anwendung des Tarifs.
Die Tarifrechner ermöglichen Veranstaltern, auf einfache Weise die Kosten für die Musikerinnen und Musiker ihrer Konzertproduktion und/oder Aufnahme bei Anwendung der SMV-Minimaltarife zu berechnen. Musikerinnen und Musiker können ihren Mindestverdienst berechnen.
Richtlinientarife SMV-ASCO
Für Engagements von Musikerinnen, Orchester und DJs im Gast- und Unterhaltungsgewerbe hat der SMV mit dem Verband Schweizerischer Konzertlokale, Cabarets, Dancings und Diskotheken (ASCO) Richtlinientarife vereinbart.
SMPV-Tarife für Musikunterricht
Für Musikunterricht empfiehlt der SMV die entsprechenden Richthonorare des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbandes (SMPV).
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Tarifrechner – Orchester (Grossformationen ab 13 Musiker*innen)
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Tarifrechner – Kleinformationen bis 12 Musiker*innen (Kammermusik, Ensembles, Bands)
Was bekommt der Veranstalter für die Bezahlung des SMV-Minimaltarifs?
Für die Bezahlung nach SMV-Tarif erhält der Veranstalter die Arbeitsleistung einer Berufsmusikerin, die:
- dem Veranstalter für 1 Dienst von maximal 3 Stunden Dauer zur Verfügung steht. Diese Zeitdauer ergibt sich aus der durchschnittlichen Dauer der meisten Werke. Einen vollen Dienst zu bezahlen, auch wenn eine Aufführung / Probe von kürzerer Dauer ist, rechtfertigt sich deshalb, weil es der Musikerin in diesem Fall nicht möglich ist, ein weiteres Engagement im selben Zeitraum anzunehmen;
- eine sehr lange Ausbildung am Instrument mit sich bringt, die bereits in der Kindheit beginnt, aus Zeitmangel den Verzicht auf viele für andere Kinder normale Dinge erfordert und frühestens mit dem Master-Abschluss an einer Musikhochschule endet;
- sich während der gesamten Karriere durch tägliches Üben weiterbildet und in Form hält;
- über vorgängig erlangte Orchestererfahrung verfügt, aber niemals Dienstalterszulagen erhält;
- sich individuell auf das Engagement vorbereitet, d.h. sich die zu spielende Musik bereits vor der abgegoltenen Arbeitszeit erarbeitet;
- sich im Allgemeinen einige Zeit vor der abgegoltenen Probe oder Aufführung am Arbeitsort einfindet, um sich in Ruhe einspielen und vorbereiten zu können;
- das eigene Instrument, dessen Anschaffungskosten sich in den meisten Fällen im fünf- bis sechsstelligen Bereich bewegen, kostenlos zur Verfügung stellt, für dessen Versicherung und Unterhaltskosten selber aufkommt und für die Pflege einiges an nicht vergüteter Zeit aufwendet;
- sich die notwendige Berufskleidung auf eigene Kosten beschafft und unterhält;
- sich auf eigene Kosten um den beruflichen Gesundheitsschutz kümmern muss und im Fall von Berufskrankheiten gänzlich sich selber überlassen ist;
- keine Kinderzulagen erhält;
- die Arbeit unter beträchtlichem nicht vergütetem Zeitaufwand selber organisieren, Engagements akquirieren und zeitlich äusserst flexibel sein muss;
- sich in der Praxis meist selbständig um die Bezahlung und Abrechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen bemühen muss;
- in mageren Engagement-Zeiten nur in seltenen Fällen von der Arbeitslosenversicherung aufgefangen wird;
- durch kurzfristige und unregelmässige Arbeitszeit grosse Einschränkungen im Sozialleben in Kauf nimmt.
Was verdient ein nach Tarif bezahlter Berufsmusiker tatsächlich?
Betrachten wir einen durchschnittlichen freischaffenden Berufsmusiker, der nach Tarif bezahlt wird: Weil kaum jemand aufgrund von Terminkollisionen und unterschiedlichen Arbeitsorten in der Lage ist, langfristig die gesamte theoretisch mögliche wöchentliche Arbeitszeit mit Engagements zu füllen, gehen wir von 5 Diensten pro Woche aus, was bei 47 Arbeitswochen pro Jahr 235 Diensten entspricht. Wenn wir weiter annehmen, dass der Mix zwischen Proben und Aufführungen bei 50:50 liegt und wir die obligatorische Ferienzulage von 8.33% dazurechnen, ergibt sich eine jährliche Bruttolohnsumme von Fr. 50’915.–, also Fr. 3‘917.– pro Monat (bei 13 Monatsgehältern). Davon muss der Musiker neben den privaten Auslagen, die Versicherung und den Unterhalt des Instrumentes, die Berufskleidung und unter Umständen einen Übungsraum, ebenso wie die Spesen der Selbstvermarktung berappen. In guten Zeiten ist es durchaus möglich, dass der freischaffende Musiker einige Dienste mehr spielen kann, in schlechten können es aber auch bedeutend weniger sein.
Zum Vergleich: Das durchschnittliche Bruttogehalt der Fachhochschulabgänger im technischen Bereich oder dasjenige eines Lehrers mit Hochschulabschluss (ohne Dienstalterszulagen) ist mehr als doppelt so hoch.
Berufsmusiker vereinen in sich die Fähigkeiten eines Künstlers, Akademikers und Handwerkers. Diese hochqualifizierte Arbeit verdient eine entsprechende Wertschätzung.
Die Tarife stellen deshalb das Minimum einer fairen Entlöhnung der Berufsgruppe dar, die Musik überhaupt erst hörbar und musikalische Projekte möglich macht.