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Kanton Zürich: Rasche und unbürokratische Corona-Hilfe für Kulturschaffende

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Die Corona-Pandemie bringt viele Kulturschaffende in existenzielle Not. Der Entscheid von Bundesrat und Bundesversammlung, dass Kulturschaffende wieder von Ausfallentschädigungen profitieren können, muss deshalb rasch und wirksam umgesetzt werden. Die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Inneren, Regierungsrätin Jacqueline Fehr, hat daher entschieden, dass die Fachstelle Kultur ein neues, einfaches Entschädigungsmodell anwenden soll.

[Medienmitteilung vom 15.1.2021]

Das neue Modell sieht vor, dass Kulturschaffende befristet bis Ende April ein Ersatzeinkommen von monatlich 3840 Franken erhalten – das entspricht 80 Prozent eines angenommenen monatlichen Schadens von 4800 Franken. Von diesen 3840 Franken abgezogen werden alle Zahlungen, die die Kulturschaffenden aus anderen Quellen bekommen, beispielsweise aus der Erwerbsersatzentschädigung. Kulturschaffende deklarieren diese Zahlen selber. Die Fachstelle Kultur wird aber Stichproben durchführen. Falschangaben haben strafrechtliche Konsequenzen.

Das Modell ist effizient, weil es den administrativen Aufwand und die Kosten für die Beurteilung der Gesuche tief hält. Die Stichproben und die Strafandrohung sind wirksame Mittel gegen möglichen Missbrauch.

Zudem schafft das Modell Gerechtigkeit: Es sorgt dafür, dass geringverdienende Kulturschaffende überleben können. Die wenigen Grossverdiener unter den Kulturschaffenden gehen leer aus, es sei denn, sie haben abgesagte Veranstaltungen. Diese werden weiterhin entschädigt. Im Übrigen sind in dieser Gruppe die Erwerbsersatzgelder höher als 4800 Franken.

Das Vorgehen entspricht den Vorgaben des Bundes. Er hält die Kantone dazu an, möglichst einfache Lösungen mit wenig administrativem Aufwand zu finden.