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SMV-Tarifordnungen: neue Aufnahmetarife per 1. September 2016

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Der SMV verfügt über umfassende Tarifordnungen für Musikerleistungen im Orchester bei fallweiser Verpflichtung (Zuzüger).  Die Tarifordnung A beinhaltet die Tarife für live performance, die Tarifordnungen B, C und D regeln die Tarife für Aufnahmen: Ton- und Tonbildaufnahmen, jeweils inklusive Arbeits- und Archivaufnahmen,  sowie die Tarife für Aufnahmen für Bühnenaufführungen.

Diese Aufnahme-Tarifordnungen B, C und D wurden komplett überarbeitet. Sie berücksichtigen nun die aktuellen und zukünftigen Voraussetzungen, Umstände und Anforderungen hinsichtlich Aufnahmen sowie die technischen Neuerungen. Sie sind umfassend neu strukturiert und verschlankt, benutzerfreundlich gestaltet und sprachlich entstaubt. Die Höhe der Tarife basiert weitgehend auf den bisherigen Ansätzen und ist breit abgestützt. Die neuen Tarifordnungen B (Tonaufnahmen, inkl. Arbeits- und Archivaufnahmen), C (Tonbildaufnahmen, inkl. Arbeits- und Archivaufnahmen) und D (Aufnahmen für Bühnenaufführungen) treten auf den 1. September 2016 in Kraft.

Der Tarif A für live performance der Zuzüger im Orchester bleibt unverändert bestehen.

Die SMV-Tarifordnungen finden Sie auch auf unserer Service-Tarifseite .