Was lange währt wird endlich gut: GAV-Revision in Biel erfolgreich abgeschlossen.
Der Schweizerische Musikerverband SMV und die Stiftung Theater Orchester Biel Solothurn TOBS haben am 28. März 2014 den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Sinfonie Orchester Biel Solothurn unterzeichnet. Dieser tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.
Beide Seiten sehen viele Vorteile im neuen GAV. Dieser orientiert sich weitgehend an den Gesamtarbeitsverträgen der anderen schweizerischen Berufsorchester und wurde in weiten Teilen an diese angepasst. Dies war eines der erklärten Ziele des SMV. Ergänzt wurden zudem ein gutes Dutzend neuer Bestimmungen, die die internen Abläufe, Pflichten und Rechte aller Beteiligten regeln. Der SMV und die Musiker des Sinfonie Orchester Biel Solothurn, ebenso wie der Stiftungsrat und die Direktion TOBS, freuen sich, dass nun die jahrelangen Verhandlungen zu einem guten Abschluss kamen und der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen unterzeichnet werden konnte.
Mit der Revision des Arbeitsgesetzes im Jahr 2000 entsprach der alte GAV aus dem Jahre 1995 nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben und den geänderten betrieblichen Anforderungen. Anpassungen wurden nötig. So einfach, wie das klingen mag, war das Ganze aber nicht. Die Verhandlungen zogen sich schliesslich über weit mehr als 10 Jahre hin, in denen auf beiden Seiten hart gerungen wurde und die Ergebnisse auch immer wieder übergeordneten politischen Entscheiden angepasst werden mussten. Nach dieser langen Zeit liegt nun endlich ein nicht nur angepasster sondern von Grund auf neu entworfener GAV vor – eine beinahe historische Errungenschaft! Möge er nun mindestens so lange in dieser Form Bestand haben, wie es dauerte, ihn auszuhandeln!