Der Rat Globaler Gewerkschaften und der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) haben ein Schreiben an Präsident Abdullah Gül über den neuen „Gesetzentwurf über Gewerkschaften und kollektive Arbeitsbeziehungen“, der in der vergangenen Woche vom türkischen Parlament angenommen und jetzt noch von ihm genehmigt werden muss, verfasst.
Die globale Gewerkschaftsbewegung teilte ihre Bedenken zu diesem Gesetzentwurf bereits mehrere Male der türkischen Regierung mit. Ferner verfasste die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) ein sehr detailliertes Memorandum, in dem auf zahlreiche Paragraphen dieses Gesetzentwurfs hingewiesen wurde, welche gegen die Grundrechte von Arbeitnehmern/innen, die in grundlegenden IAO-Normen verankert sind, einschließlich IAO-Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts und Nr. 98 über die Koalitionsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen, verstoßen.
Die Europäische Kommission äußerte sich auch sehr kritisch zu den Veränderungen, die durch dieses Gesetz eingebracht werden. Die EU-Kommission hat gerade den Fortschrittsbericht 2012 für die Türkei veröffentlicht, in dem die Kommission die Fortschritte der einzelnen Kandidatenländer in den vergangenen zwölf Monaten auswertet. In diesem Bericht wird ganz klar deutlich, dass das derzeitige türkische Arbeitsrecht weder EU- noch ILO-Normen erfüllt. Insbesondere wird auf die hohen Größenordnungen für Unternehmen für den Eintritt in Tarifverhandlungen sowie die Beschränkungen des Streikrechtes hingewiesen.
Das derzeitige türkische Arbeitsrecht erfüllt weder EU- noch ILO-Normen
Der Gesetzentwurf wurde vielfach von den Globalen Gewerkschaftsverbänden (GUFs) und Gewerkschaften in der Türkei kritisiert, weil es beschränkende Größenordnungen bei Branchen, Arbeitsplätzen und Unternehmen gibt, das Streikrecht eingeschränkt wird, offizielles Eingreifen in Tarifverhandlungen vorgesehen ist und bürokratische Hindernisse für Gewerkschaftsmitgliedschaft und Tarifverhandlungen errichtet werden.
Es ist in der Türkei üblich, Arbeitnehmer/innen, die gewerkschaftlich aktiv sind, zu entlassen. Den Globalen Gewerkschaftsverbänden, dem EGB und deren sektoralen Strukturen liegen Informationen vor, denen zufolge fast täglich gegen Gewerkschaften diskriminiert wird. Es gibt 6,5 Millionen Arbeitnehmer/innen, die in Unternehmen mit weniger als 30 Beschäftigten tätig sind, auf welche 70 Prozent der Arbeitsplätze in der Türkei entfallen. Falls dieses Gesetz umgesetzt würde, so hätten 6,5 Millionen Arbeitnehmer/innen keinerlei Schutz gegen Kündigung und gegen Diskriminierung auf Grund von Gewerkschaftsaktivitäten, was es ihnen praktisch unmöglich machen würde, ihre Rechte auf Koalitionsfreiheit und Tarifverhandlungen auszuüben.
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Source: FIM-News de