Am 14. März 2013 wurde von der DG MOVE (Generaldirektion Mobilität und Verkehr) der Europäischen Kommission ein Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnungen (EG) Nr. 261/2004 und Nr. 2027/97veröffentlicht. Dazu gehörten zum ersten Mal auch Bestimmungen für das Mitführen von Musikinstrumenten als Handgepäck in Flugzeugen (Artikel 6, Absatz 28).
Dies stellt einen erheblichen Fortschritt dar, ermöglicht durch den konstuktiven Dialog zwischen der FIM, mit Unterstützung von Pearle* (Vereinigung, welche die europäischen Arbeitgeber im Bereich Live-Darbietung vertritt) und der DG MOVE. Diese Kampagne wurde ebenso vom Europaabgeordneten Georges Bachunterstützt. Die Mobilisierung von Berufsmusikern/innen (43 332 Unterschriften wurden auf der Petitionswebsite der FIM gesammelt) sowie die Hilfe durch die Künstler Katie Melua (GB) und Janne Schaffer (Schweden) spielten hierbei eine entscheidende Rolle, die Kommission auf dieses Problem aufmerksam zu machen. Jetzt ist das Europäische Parlament an der Reihe, sich zu diesem Entwurf zu äußern.
Wenn Musiker/innen sich derzeit an Bord eines Flugzeugs begeben oder schon beim Einchecken wissen sie nicht, was sie von Fluggesellschaften zu erwarten haben, weil diese sich willkürlich weigern können, Musikinstrumente an Bord zuzulassen, auch wenn die Musiker zu diesem Zweck einen zusätzlichen Sitz erworben haben. Wie von Frank Laurent und Noura Rouissi (DG MOVE) anlässlich der 8. Sitzung der Europäischen Gruppe der FIM (Brüssel, 15.-16. März 2013) erläutert wurde, so steht in dem von der Kommission ausgearbeiteten Entwurf, dass die Fluggeselltschaften sich nur auf sicherheitstechnische Gründe berufen können, wenn sie dies ablehnen.
Die FIM wird ihre Kampagnenarbeit bei den Mitgliedern des Europäischen Parlaments fortsetzen, damit der Entwurf des Textes zu den für die ausübenden Künstler/innen günstigsten Bedingungen verabschiedet wird. Dies ist überaus wichtig für Berufsmusiker/innen, wenn sie mit europäischen Fluggesellschaften unterwegs sind bzw. von europäischen Flughäfen abfliegen.