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Europäisches Parlament verabschiedet Verordnung über vereinfachte Beförderung von Musikinstrumenten im Luftverkehr

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Thumbnail for 3416Das Europäische Parlament verabschiedete am 5. Februar 2014 die überarbeitete Vorlage zur gemeinschaftlichen Verordnung (EG) 2027/97, die teilweise Bestimmungen beinhaltet, mit denen das Mitführen von Musikinstrumenten an Bord von Flugzeugen als Handgepäck erleichtert wird.

Die FIM begrüßt es, dass ihre, gemeinsam mit Pearle* unternommenen, langwierigen Bemühungen, die nacheinander bei der Europäischen Kommission, dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr sowie beim Parlament unternommen worden waren, bei einer überwältigenden Mehrheit der Abgeordneten bei der Plenarsitzung vom 5. Februar auf Gehör und Unterstützung gestoßen sind.

Die 580 Stimmen für die Vorlage (41 Stimmen dagegen, 48 Enthaltungen) verleihen ihr eine wichtige Legitimität. Dennoch muss man weiterhin Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit beim Rat leisten, bei dem Bedenken geäußert worden sind.

Vertretungen von Berufsmusikern/innen in den EU-Mitgliedsstaaten sind dazu aufgerufen, sich bei ihren jeweiligen Regierungen dafür einzusetzen, damit diese die vom Parlament verabschiedete Vorlage energisch unterstützen.