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Wir müssen auch während der zweiten Welle solidarisch sein!

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Laurent Mettraux; Übersetzung Daniel Lienhard, 26.11.2020

Für die Kultur kann es im Herbst und im Winter ähnlich aussehen wie im Frühling, womöglich mit noch trüberen Aussichten. Die Hilfsmassnahmen werden weiterhin auf den Weg gebracht, Spenden für die Nothilfe sind jederzeit willkommen!

Die zweite Welle von Covid-19 – schon lange vorausgesagt – lag schon seit Ende Sommer in der Luft und hat Europa seit dem Herbstbeginn regelrecht überschwemmt. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist die Schweiz eines der meistbetroffenen Länder in Europa. Nach einigen Wochen einer neuen Kultursaison mit wegen der Pandemie reduziertem Besucheraufkommen sind Konzerte und andere Aufführungen von neuem mehr oder weniger untersagt. Dies, obwohl Schutzkonzepte vorlagen und strikt befolgt wurden, in Übereinstimmung mit den Anordnungen der Kantone und des Bundes. Dank dieser verpflichtenden Massnahmen gehörten Konzertsäle und Opernhäuser zu den sichersten Orten überhaupt, auf jeden Fall dort, wo sich Künstler und Zuschauer sowohl vor als auch nach den Konzerten und Aufführungen daran hielten. Trotzdem gehörten die kulturellen Aktivitäten wie bei der ersten Welle zu den ersten, die unter den Massnahmen des Bundes und der Kantone – die wohl der zu wenig konsequenten Befolgung der Schutzvorschriften zur Eindämmung der Ansteckungen eines Teils der Bevölkerung geschuldet waren – zu leiden hatten. Wie die Taskforce Culture, die aus den Dachorganisationen und den wichtigsten kulturellen Verbänden besteht (dazu gehört auch der SMV, der in der Arbeitsgruppe aktiv mitarbeitet), unterstrichen hat, sind die Kulturschaffenden dringend auf die Zahlung von Finanzhilfen angewiesen, um zu überleben. Die Rücksichtnahme auf die Besonderheiten sowie die Forderungen des Kultursektors, der auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist, ist unabdingbar. Seine Vertreter müssen auf jeden Fall in den Prozess der Überlegungen und Diskussionen eingebunden sein, der zu den staatlichen Entscheidungen führt. Andernfalls droht nicht nur ein gesundheitliches, sondern auch ein kulturelles Desaster. Müdigkeit und Mutlosigkeit machen sich bereits jetzt unter vielen Künstlern breit, besonders unter den Freischaffenden. Die Krise dauert nun bereits neun Monate, und die Situation scheint sich noch nicht wirklich zu verbessern. Aus diesem Grund ist es entscheidend, dass die Einkommensausfallsentschädigungen so bald wie möglich an die Berechtigten ausbezahlt werden.

Hilfsmassnahmen und ein Spendenaufruf

Anders als im Frühling ist für befristete Arbeitsverträge (zum Beispiel für Zuzüger, Mitglieder von Projektorchestern oder Ensembles) leider keine Kurzarbeit vorgesehen, was verhindert, dass im Falle einer Arbeitszeitverkürzung von der Ausgleichskasse ein Schadenersatz beantragt werden kann. Das ist extrem schockierend – im Moment, in dem wir diesen Artikel schreiben, laufen noch Diskussionen auf politischer Ebene. Immerhin stellen die Verlängerung der Massnahmen des Bundesrates zur Unterstützung der Kultur, die Erwerbsersatzentschädigung für Selbständigerwerbende sowie die Ausweitung der Kurzarbeit bessere Nachrichten dar. Überdies können Künstler in Schwierigkeiten bis Ende 2021 weiterhin Nothilfe der Suisseculture Sociale beantragen. Mittels seiner Stiftung hat der SMV seit März ebenfalls einen Nothilfefonds für jene Mitglieder eingerichtet, die aufgrund der Pandemie in finanzielle Notlage geraten sind. Da die Stiftung nur über begrenzte Mittel verfügt, würden wir uns über Spenden von jedem freuen, der es kann – in Solidarität mit Musikern in Not (siehe Spendenaufruf für Nothilfe auf der Internet-Seite des SMV)!
Der SMV hat weiterhin einen Leitfaden für Musikerinnen und Musiker online gestellt, der einen praxisorientierten Überblick über die verschiedenen (neuen wie gewöhnlichen) Hilfen des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und von Privaten gibt, sowohl für selbständige als auch für angestellte Berufsmusikerinnen und -musiker. Mit diesen Hilfen können die durch die Covid-19-Krise verursachten Einkommensverluste abgefedert werden.

www.smv.ch