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BS: 6 Mio. Franken aus dem Krisenfonds für temporäre Existenzsicherung für Kulturschaffende in der Coronakrise

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Der Regierungsrat hat gestern die Ausrichtung von Taggeldern zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden in der Höhe von gesamthaft maximal 6 Mio. Franken bewilligt. Das «Basler Modell» zur Unterstützung von Kulturschaffenden in der Coronakrise ist sowohl für die Antragstellenden als auch für die Verwaltung weniger aufwendig als die Bundesregelung. Es schliesst neben selbständigerwerbenden auch freischaffende Kulturschaffende mit häufig wechselnden Kurzzeitanstellungen mit ein, die bisher durch die Maschen der Hilfsmassnahmen fallen. Vorgesehen sind Taggelder für den Zeitraum November 2020 bis April 2021 vor, in dem die Kulturschaffenden aufgrund der behördlich verordneten Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus an der Berufsausübung gehindert sind.

Erga?nzung zu den Bundesmassnahmen fu?r Kulturunternehmen

Das «Basler Modell» erga?nzt die Bundesmassanahmen zur Abfederung der Folgen der Covid-19- Pandemie fu?r Kulturunternehmen (juristische Personen). Die Ausfallentscha?digungen an Kulturunternehmen und die Unterstu?tzung von Transformationsprojekten werden weiterhin gema?ss Bundesreglement umgesetzt. Bis zum 31. Januar 2021 sind fu?r den Zeitraum November und Dezember 2020 insgesamt 125 Gesuche um Ausfallentscha?digungen von Kulturunternehmen und 10 Gesuche um Beitra?ge an Transformationsprojekt eingegangen. Ziel der tempora?ren Existenzsicherung fu?r Kulturschaffende ist es, in Erga?nzung zu diesen Bundesmassnahmen, eine nachhaltige Scha?digung der Basler Kulturlandschaft zu verhindern und die kulturelle Vielfalt zu sichern. Dazu Regierungspra?sident Beat Jans: «Die Abwicklung der Bundeshilfen dauert zu lange und viele Kulturschaffende sind von diesen Hilfen ausgeschlossen. Deren wirtschaftliche Existenz ist aber bedroht. Das Basler Modell bietet diesen Menschen rasche Hilfe.»

«Basler Modell» zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden

Selbsta?ndigerwerbende und freischaffende Kulturschaffende sind von den Auswirkungen der Pandemie stark betroffen. Da aktuell kaum kulturelle Veranstaltungen geplant werden, ist es fu?r Kulturschaffende sehr schwer oder gar nicht mo?glich einen Erwerbsausfall aufgrund einer Absage nachzuweisen. Aufgrund des sehr niedrigen Durchschnittseinkommens und des hohen Anteils von atypischen Bescha?ftigungsverha?ltnissen im Kulturbereich hat der Regierungsrat entschieden, tempora?r ein existenzsicherndes Taggeld zu gewa?hren. Die Finanzierung erfolgt u?ber den Fonds zur Beka?mpfung der Arbeitslosigkeit (Krisenfonds) und wird aus den Mitteln gedeckt, die dort bereits fu?r Massnahmen im Kulturbereich reserviert wurden.

Ausrichtung von Taggeldern fu?r den Zeitraum von sechs Monaten

Die Ausrichtung von Taggeldern an Kulturschaffende in einer Ho?he von 98 Franken pro Tag tra?gt der durch die Covid-19-Pandemie vera?nderten Realita?t Rechnung. Die Massnahme hat das Ziel, die Folgen der Arbeitslosigkeit im Kulturbereich abzumildern. Beitragsberechtigt sind professionelle Kulturschaffende, die per 1. Februar 2021 in Basel-Stadt wohnhaft sind. Neben Selbsta?ndigerwerbenden sind auch die freischaffenden Unselbsta?ndigen erfasst. Das sind beispielsweise Technikerinnen oder Kulturvermittler auf Abruf, oder freie Schauspielerinnen und Schauspieler, die jeweils projektbezogen bei Theatern angestellt werden. Die Taggeldleistung erfolgt erga?nzend zu allen u?brigen Einkommen oder Ersatzeinkommen. Abgezogen werden somit Corona-Erwerbsersatz, Kurzarbeitsentscha?digungen und Einku?nfte aus noch bestehenden Engagements (bspw. Honorar fu?r Tontra?geraufnahme). Zur Existenzsicherung von Familien wird ein Freibetrag von monatlich 1’250 Franken pro unterhaltspflichtigem und im gleichen Haushalt lebendem Kind gewa?hrt, sofern dies fu?r dessen Existenzsicherung notwendig ist.

Weitere Ausku?nfte

Beat Jans, Tel. +41 61 267 80 47 Regierungspra?sident

Hinweis

Antra?ge um Taggelder zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden sind bis spa?testens 31. Mai 2021 einzureichen. Das Gesuchsportal auf der Website der Abteilung Kultur wird voraussichtlich in zehn Tagen aufgeschaltet. https://www.baselkultur.ch/covid-19-massnahmen.html