The union
The Swiss Musicians’ Union strives to improve working conditions in the music sector, defends the intellectual and material interests of its members, takes an active part in cultural policy and offers comprehensive services.
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The Swiss Musicians’ Union strives to improve working conditions in the music sector, defends the intellectual and material interests of its members, takes an active part in cultural policy and offers comprehensive services.
The Swiss Musicians’ Union SMV-USDAM has united the members of Swiss professional orchestras and freelance/self-employed professional musicians of all styles since 1914. It fights for the improvement of working conditions in the musician’s industry, safeguards and promotes the intellectual and material interests of its members, actively participates in cultural policy and offers comprehensive services.
The structure of SMV-USDAM is federalist. The autonomous sections represent SMV-USDAM in their region. The Central Committee serves as a link between the sections and represents SMV-USDAM on a national and international level.
Board member Schweizerische Interpretengenossenschaft (SIG)
133, rue des Rocailles, F-01170 Ségny
Tél. + Fax 0033 450 38 83 24
cristianvasile23@yahoo.de
Portmoosstr.14, 2560 Nidau
Tél./Fax: 032 331 11 28
walpen@sunrise.ch
Waserstrasse 18, 8032 Zürich
Tél. 077 409 17 19
kj.zimmermann@sunrise.ch
SMV-USDAM has its own foundation, the Swiss Foundation for the Promotion and Support of Professional Musicians.
(in Anlehnung an Art. 5 der Stiftungsurkunde)
Solange die Stiftung ausschliesslich mit Mitteln des SMV gespiesen wird, können nur BerufsmusikerInnen begünstigt werden, die SMV-Mitglieder sind. Unterstützung wird gewährt für die folgenden Fälle:
a) Unterstützung aus sozialen Gründen
Die Stiftung kann in Not geratene Berufsmusiker/innen sowie deren Angehörige unterstützen. Die Arten der Unterstützungen sind:
b) Unterstützung von künstlerischen Projekten
Die Stiftung kann künstlerische Aktivitäten wie folgt unterstützen:
Mindestens die Hälfte der beteiligten Musiker/innen müssen SMV-Mitglieder sein. Die Gesuchsunterlagen müssen zweifelsfrei belegen, dass die SMV-Tarifordnungen eingehalten werden.
c) Kostenbeihilfe für den Besuch von Weiterbildungskursen
Die Stiftung kann Weiterbildungskurse finanziell unterstützen, wenn sie im Interesse des Musikerberufes liegen
Musikstudenten und Musikstudentinnen müssen nicht unbedingt Mitglieder des SMV sein.
a) Studienbeihilfen
Die Stiftung kann das Berufsstudium unterstützen für:
b) Uebernahme von Kurskosten
Die Stiftung kann Musikstudierende für den Besuch von Kursen unterstützen, wenn diese im Interesse des Musikstudiums oder des Musikerberufes liegen.
Die Stiftung kann Berufsmusikern und Musikstudierenden für den Ankauf eines Instrumentes für den eigenen Gebrauch ein Darlehen gewähren. Der Gesuchsteller hat in jedem Fall einen Bürgen zu stellen. Ein Darlehen beträgt höchstens Fr. 10’000.–. Die Rückzahlung hat innert 3 Jahren in vertraglich vereinbarten Raten zu erfolgen. Gerät der/die Darlehensnehmer/in mit der Rückzahlung einer Rate in Verzug, wird das gesamte Restdarlehen zur Rückzahlung fällig.
Das Darlehen ist zum Satz für 1. Hypotheken der Zürcher Kantonalbank zu verzinsen. Für SMV-Mitglieder liegt der Zinssatz 1% unter dem erwähnten Zinssatz, falls dieser mehr als 1% beträgt. Ansonsten beträgt der Zinssatz für SMV-Mitglieder 0%.
Die Stiftung kann Organisationen, deren Zweck in der Förderung oder Hilfe von Berufs- musikern, Nachwuchsmusikern und Musikstudierenden liegt, unterstützen.
Von einer Unterstützung ausgenommen sind Organisationen, die auf kommerzieller Basis arbeiten (Konzertveranstalter, CD-Produzenten usw.)
Das Zentralsekretariat prüft die eingegangenen Gesuche nach den folgenden Kriterien:
Die geprüften Gesuche werden entschieden
Der jährlich zur Verfügung stehende Betrag wird vom Stiftungsrat pro Kalenderjahr in einem Budget festgesetzt. Nicht benutzte Mittel werden auf die nächste Budgetperiode übertragen. Darlehen fallen nicht unter das Budget.
Für Notfälle darf das Budget überschritten werden. Es muss in der nächsten Rechnungsperiode wieder ausgeglichen werden.
Der Ausschuss des Stiftungsrates setzt sich zusammen aus
Ein Anspruch auf Unterstützungsleistungen besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bern, den 25. Januar 1999
Revidiert am 1.10.2024
Unter dem Namen Schweizerische Stiftung für die Förderung und Unterstützung von Berufsmusikerinnen und Berufsmusikern besteht eine Stiftung nach Art. 80 ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches. Die Stiftung hat ihren Sitz im Kanton Nidwalden und untersteht der Aufsicht des Eidgenössischen Departementes des Innern.
“Die Stiftung fördert das schweizerische Musikleben durch die Förderung und Unterstützung von Berufsmusiker/innen.
Die Stiftung fördert den Berufsnachwuchs und bekämpft die Arbeitslosigkeit unter den Berufsmusiker/innen.
Die Stiftung kann an in Not geratene Berufsmusiker/innen sowie ihren Angehörigen Unterstützungsleistungen ausrichten.
Die Stiftung wahrt die Interessen der Berufsmusiker/innen gegenüber staatlichen und privaten Institutionen, welche die gleichen Ziele wie die Stiftung verfolgen und koordiniert den Einsatz der verfügbaren Mittel.”
“Die Leistungen der Stiftung sollen Berufsmusiker/innen sowie ihren Angehörigen zugute kommen. Im einzelnen können folgende Leistungen erbracht werden:
Die Details regelt ein vom Stiftungsrat zu erlassendes Reglement.
Documents required for submitting an application to the SMV-USDAM Foundation
a) Support for social reasons
b) Support for artistic projects
c) Cost allowance for attending further education courses
Applications for support should be sent in quadruplicate by post or e-mail, together with all necessary documents, to:
Schweiz. Stiftung für die Förderung und Unterstützung von Berufsmusikerinnen und Berufsmusikern
Zentralsekretariat des SMV
Kasernenstrasse 15
8004 Zürich
stiftung@smv.ch
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