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Eine Finanzquelle für die Kultur, die erhalten werden muss

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Zu den Abstimmungsvorlagen des 10. Juni 2018 zählt das Referendum gegen das Geldspielgesetz. Eine Ablehnung dieses Gesetzes könnte früher oder später verhängnisvolle Konsequenzen nach sich ziehen, auch für die Orchester.

Die am 22. April 2008 lancierte Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls», unterschrieben von nicht weniger als 170’101 Bürgerinnen und Bürgern, ist am 10. September 2009 bei der Bundeskanzlei eingereicht worden. Nach diesem Erfolg haben Bund, Kantone, Initiativkomitee und andere interessierte Kreise gemeinsam ein Gegenprojekt entwickelt, das aufgrund seiner Stichhaltigkeit einen Rückzug der Initiative bewirkte. Anlässlich der Abstimmung vom 11. März 2012 wurde die entsprechende Revision der Verfassung, die den Grundsatz festlegt, nach dem die Gewinne aus Glücksspielen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden sind, zu 87.1% befürwortet. Zur Umsetzung dieses neuen Artikels 106 der Bundesverfassung wurde ein Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) ausgearbeitet, um sowohl das Spielbankengesetz (SBG) vom 18. Dezember 1998 als auch das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 zu ersetzen, zumal letzteres weitgehend obsolet ist. Nach langwierigen Verhandlungen wurde das Projekt schliesslich am 29. September 2017 von den Bundeskammern angenommen. Was ganz besonders Kulturschaffende interessieren dürfte, ist einerseits, dass das BGS die derzeitige Politik der reglementierten Glücksspiele sichern würde, deren Reingewinne (630 Millionen in 2016) über die kantonalen Lotterien, Swisslos und Loterie Romande, in gemeinnützige Projekte und Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport fliessen. (Darüber hinaus sieht das BGS vor, dass die Abgabe auf den Bruttospielertrag der Spielbanken weiterhin der AHV und der IV zukommt – in 2016 belief sie sich auf 276 Millionen). Andererseits dürfte dieses Ausführungsgesetz den fortschreitenden Verlust wichtiger Marktanteile (zwischen 250 und 300 Millionen Franken pro Jahr, mit stark steigender Tendenz) eindämmen, welche den Schweizer Lotterien und Spielbanken zugunsten von Spielen auf Webseiten entgehen, die von unterregulierten Offshore-Regionen wie Malta oder Gibraltar aus betrieben werden – eine für die Umsetzung des Verfassungsartikels, der von der Bevölkerung mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde, offensichtlich schädliche Situation, da diese ausländischen Privatbetreiber ihre Gewinne weder der AHV noch kulturellen und sozialen Zwecken zukommen lassen. Um diesbezüglich den Volksentscheid von März 2012 durchsetzen zu können, sieht das BGS logischerweise vor, den Zugang zu eben diesen Online-Glücksspielen zu sperren, die dem Schweizer Recht zuwiderlaufen.

Wer sind die Initianten des Referendums?

Bezeichnenderweise ist ein Referendum gegen das BGS von drei Ausschüssen lanciert worden, deren Motivlage jeweils eine andere ist. Der erste Ausschuss besteht aus den Jungen Grünen, der zweite aus Parlamentariern verschiedener Parteien und der dritte aus Mitgliedern von Jungfreisinnigen, SVP und Grünliberalen. Wissenswert ist, dass letzterer Ausschuss – der aktivste von allen dreien – während der Unterschriftensammlung stark unterstützt worden ist, und zwar in Höhe von einer halben Million Franken seitens ausländischer Unternehmen, die im Online-Glücksspiel aktiv sind und ihren Sitz in Steueroasen wie Malta oder der Isle of Man haben! Kurzum: Die, die von einer Ablehnung des neuen Gesetzes profitieren und gerne ein Maximum an Profit in der Schweiz erzielen würden, ohne auch nur einen einzigen Rappen an AHV beziehungsweise Kultur- und Sportaktivitäten zahlen zu müssen, investieren hohe Beträge, um sich in die demokratische Debatte einzumischen und sie zu manipulieren. Vor diesem Hintergrund leuchtet zum Einen ein, weshalb die Mitglieder dieses Referendumskomitees derart hartnäckig den Zugang zum Offshore-Online-Glücksspiel verteidigen, zum Anderen versteht man besser, was sich hinter ihren hohlen Slogans mit Begriffen wie «Zensur», «Autoritätsstaat» tatsächlich verbirgt. Dieser Wahn wurde mit der Unterstellung, dass es sich dabei nur um einen ersten Schritt auf dem Weg zum Ende der Freiheit des Internets handle und dass man die «Sperrliste beliebig erweitern» könne, noch auf die Spitze getrieben. Die grundlose Übertreibung mit dem Ziel, eine viszerale Angstreaktion zu provozieren, ist das Mittel der Wahl derer, die keine gültigen Argumente haben – man kann es mittlerweile bei fast jeder Abstimmung beobachten. In Wahrheit wären nur jene Webseiten betroffen, die auf Schweizer Kunden gemünzt sind, auf einer schwarzen Liste stehen oder gegen die Schweizer Rechtslage zur Geldwäsche, die Abgabenregelung oder gegen den Schutz vor Spielsucht (Art. 86 bis 88 BGS) verstossen. Wer versucht, eine solche Seite aufzurufen, würde auf eine Seite verwiesen werden, die über den Sperrgrund informiert (At. 89 BGS), denn oft ist kein Bewusstsein dafür vorhanden, dass auf eine illegale Seite zugegriffen worden ist, die darüber hinaus nicht einmal eine Garantie für die Zahlung der realisierten Gewinne bietet. Mehr als die Hälfte aller EU-Länder wenden in solchen Situationen bereits entsprechende Sperren an. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass es nichts gibt, was die Hysterie rechtfertigen könnte, die die genannten Kreise zu diesem Thema an den Tag legen.

Dann aber, wenn ihr Argumentarium auch noch vortäuscht, man sei um die Prävention gegen exzessives Glücksspiel besorgt, nimmt es zynische Züge an, denn das wäre ja vollkommen widersprüchlich mit ihrem vermeintlichen Interesse, den Verbot von Offshore-Seiten zu verhindern: Spielsüchtige sind bei solchen illegalen Online-Glücksspielen in keinster Weise geschützt, wohingegen das per Referendum angefochtene Gesetz den Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen sowie ein wichtiges Programm zur Vorbeugung von Spielsucht vorsieht (Kapitel 6 des BGS). Ausserdem findet sich im BGS ein Unterkapitel über die Bekämpfung von Geldwäsche und Betrug, so dass die Spielerei nicht als Deckmantel für kriminelle Finanzoperationen dienen könnte, wo doch, wie Nationalrätin Pascale Bruderer hervorhob, bekannt sei, dass «in Malta […] Online-Glücksspiele von der Mafia unterstützt und zu Geldwäschezwecken eingesetzt werden.»

Ein konsequentes Ja!

Unzählig sind die künstlerischen Projekte – sei es von Kulturschaffenden, Stiftungen oder Ensembles –, die von Swisslos und Loterie Romande unterstützt worden sind. Letztere haben teilweise in entscheidendem Masse zur Verwirklichung von Konzerten und Festivals, Grossveranstaltungen und kleineren Anlässen beigetragen. Die Schweizer Orchester können oft auf eine ausserordentliche Hilfe zählen oder gar regelmässige, bisweilen erhebliche Unterstützungsbeiträge erhalten.

Im Fall einer Annahme des BGS durch die Bürgerinnen und Bürger wäre Online-Glücksspiel weiterhin erlaubt, sofern das Schweizer Recht respektiert wird, wohingegen diejenigen, die es nicht respektieren und illegale Angebote unterbreiten, abgestraft würden. Hinsichtlich beider Massnahmen ist zu erwarten, dass sie die Einnahmen für gemeinnützige Zwecke einschliesslich kultureller Projekte steigern. Sollte das neue Gesetz hingegen abgelehnt werden, würde ein zunehmend wichtigerer Teil des Schweizer Marktes ins Ausland abwandern, zu oft zweifelhaften privaten Betreibern, die sämtliche Gewinne in die eigene Tasche wirtschaften. Die Folgen für die Kultur wären umso erschreckender, als einige Kantone bestimmte kulturelle Veranstaltungen oder Institutionen immer weniger über ihr ordentliches Budget unterstützen, sondern nur durch die Gewinne der Lotterien: eine Finanzierungsquelle, auf die nicht immer Verlass ist, da die Summe der Einnahmen stark schwankt – und stark zu sinken droht im Fall einer Ablehnung des BGS. Daher ist es in jeder Hinsicht besser, am 10. Juni mit Ja zum Glücksspielgesetz zu stimmen.

Laurent Mettraux; Übersetzung: Johannes Knapp

Abstimmungsvorlage
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2017/6245.pdf

Argumentarium von Suisseculture
https://www.suisse-culture-ja.ch/argumente

Resolution von Suisseculture
https://d3n8a8pro7vhmx.cloudfront.net/suisseculture/pages/41/attachments/original/1523597849/Resolution_Ja_Zur_Kultur.pdf?1523597849

Argumentarium des Überparteilichen Komitees für ein gemeinnütziges Geldspielgesetz
https://geldspielgesetz-ja.ch/argumentarium/

Pressekonferenz vom 26. April 2018 des Überparteilichen Komitees für ein gemeinnütziges Geldspielgesetz
https://d3n8a8pro7vhmx.cloudfront.net/geldspielgesetzja/pages/252/attachments/original/1525261560/DE_MK_260418_Medienmappe.pdf?1525261560

Unterstützung der Kantone
https://www.cdcm.ch/Medienmitteilungen-details/kantone-stellen-sich-hinter-das-geldspielgesetz.html