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Europäische Konferenz über den Sozialdialog im audiovisuellen Sektor

Tallinn, den 22.-23. Oktober 2012. Die Sozialpartner des europäischen Ausschusses über den Sozialdialog im audiovisuellen Bereich führten am 22. und 23. Oktober 2012 eine Tagung über den sozialen Dialog im audiovisuellen Bereich in Estland, Lettland, Litauen, Polen und der Tschechischen Republik durch.

Diese Tagung, die den Schlußpunkt einer Reihe nationaler Seminaren bildete, erlaubte es, gleichzeitig die positiven Aspekte des Sozialdialogs in der Region sowie die Probleme der Sozialpartner dort zu beurteilen. Obschon der gesamte Sektor von der Krise betroffen ist, gibt es nach wie vor Unterschiede in der Lage der einzelnen Nationen. In Estland und Litauen führten die Verhandlungen zu zufriedenstellenden Kollektivvereinbarungen, insbesondere auf Grund strukturierter Gewerkschaften und „aufgeschlossener Partner.“ Die tschechischen und polnischen Gewerkschaften sind dagegen mit gravierenden Schwierigkeiten konfrontiert. Insbesondere in Polen ist der audiovisuelle Bereich von massiven Kürzungen betroffen und die dortigen Gewerkschaften sind schwer gespalten.

Die Frage der gewerkschaftlichen Vertretung im kommerziellen Bereich wurde klar formuliert, die Teilnehmer/innen verwiesen darauf, dass die Gewerkschaften nur unzureichend in der Lage seien, die Erwartungen selbstständiger Arbeitnehmer/innen zu erfüllen, die weder Zugang zu sozialer Sicherung haben noch von Tarifvereinbarungen profitieren. Diese Vereinbarungen würden in diesen Fällen als unvereinbar mit dem Grundsatz des freien Wettbewerbs zwischen „Erbringern von Dienstleistungen“ betrachtet. Insbesondere in der Tschechischen Republik haben die ausübenden Künstler/innen keine gewerkschaftliche Vertretung, da im Sektor nur selbstständige Arbeitnehmer/innen (daher ohne Arbeitsvertrag) beschäftigt sind, und die Regierung daher die Ansicht vertritt, dass die Gewerkschaften keine rechtliche Grundlage besitzen, diese Kategorie von Arbeitskräften zu vertreten.

Die Sozialpartner haben einen gemeinsamen Erklärungsentwurf angefertigt, in dem indirekt auf das Recht aller Arbeitskräfte auf Kollektivverhandlungen, auch die mit den prekärsten Beschäftigungsverhältnissen, verwiesen wird. Dieser Entwurf wurde noch nicht offiziell von den Arbeitgebern validiert.

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Source: FIM-News de