[Medienmitteilung der Taskforce Culture]
Der Bundesrat hat am 19. Ma?rz entschieden, weiterhin keine kulturellen Veranstaltungen zu erlauben. Auch das Proben im Amateurbereich bleibt stark eingeschra?nkt. Obwohl der Fru?hling kommt, wurde der verordnete Winterschlaf der Kultur auf unbestimmte Zeit verla?ngert.
Immerhin hat das Parlament einige Entscha?digungsmassnahmen fu?r das anhaltende Berufsverbot im Covid-19-Gesetz angepasst und damit zentralen Forderungen der Kulturverba?nde entsprochen. Aber: Der Scherbenhaufen wird ta?glich gro?sser, die Reserven sind aufgebraucht, auch nach 13 Monaten fehlt immer noch jegliche Perspektive.
Verbot kultureller Veranstaltungen weiterhin auf unbestimmte Zeit
Erst am 14. April wird der Bundesrat u?ber na?chste O?ffnungsschritte entscheiden. Das bedeutet fu?r kulturelle Veranstaltungen, die einen oft erheblichen Planungsvorlauf haben, dass es immer noch keine Planungssicherheit gibt. Reihum sagen deshalb grosse Sommerfestivals die Durchfu?hrung ab. Die Kultur ist darauf angewiesen, dass jetzt ein Fahrplan kommuniziert wird, der Aussagen dazu beinhaltet, welche Veranstaltungen unter welchen Rahmenbedingungen und Bewilligungskriterien ab wann wieder stattfinden ko?nnen. Falls der Bundesrat diese Aussage nicht machen kann, erwarten wir bis Ende Ma?rz einen Entscheid, wie lange welche Veranstaltungsgro?ssen sicher noch verboten bleiben.
Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass 2021 ein ebenso bitteres Jahr fu?r die Kultur wird wie 2020, mit noch nicht absehbaren Langzeitscha?den fu?r die kulturelle Vielfalt. Wo immer mo?glich, mu?ssen Kulturveranstaltungen stattfinden ko?nnen. Insbesondere braucht es eine differenzierte Betrachtungsweise der verschiedenen Veranstaltungsformen.
Fru?hjahrssession des Parlaments: A?nderungen im Covid-19-Gesetz
Das Parlament hat einigen zentralen Forderungen von rund 100 Kulturverba?nden und Kulturorganisationen sowie von u?ber 10’000 Einzelpersonen, die eine Petition der Taskforce Culture innert ku?rzester Zeit unterzeichneten, entsprochen.
Anpassungen im Covid-19-Gesetz im Sinne der Taskforce Culture:
- Die Kostenda?cher fu?r die kulturspezifischen Massnahmen wurden aus dem Gesetz gestrichen. Sollten zusa?tzliche Gelder no?tig werden, was bereits jetzt absehbar ist, kann dem Parlament ein Nachtragskredit beantragt werden.
- Auch «Freischaffende» (Arbeitnehmende mit ha?ufig wechselnden, befristeten projektbezogenen Arbeitsvertra?gen) erhalten Zugang zur Ausfallentscha?digung.
- Kulturschaffende ko?nnen ru?ckwirkend per 1. November 2020 wieder Ausfallentscha?digungen beantragen.
- Die Schwelle fu?r den Zugang zum Corona-Erwerbsersatz fu?r Selbststa?ndige wurde gesenkt (neu gilt eine Umsatzeinbusse von 30% statt 40%).
- Die Frist fu?r die Auszahlung des vollen Gehalts (Kurzarbeitsentscha?digung) fu?r tiefe Einkommen wurde bis Ende Juni verla?ngert.
- Der Bundesrat hat neu die Mo?glichkeit, die maximale Bezugsdauer fu?r die Kurzarbeitsentscha?digung von derzeit 18 auf 24 Monate zu verla?ngern.
Im Gesetz wurde auch ein Schutzschirm fu?r Veranstaltungen (Art. 11a – Massnahmen betreffend Publikumsanla?sse) verankert, was ein Schritt in die richtige Richtung ist. Es stellen sich in diesem Zusammenhang jedoch insbesondere folgende Fragen und Probleme:
- Wie schnell geht die Umsetzung und was wird in der Bundesverordnung stehen?
- Die Voraussetzung, dass Veranstaltungen u?ber eine kantonale Bewilligung verfu?gen mu?ssen, erachten wir als problematisch. Schon im Normalbetrieb werden Bewilligungen erst relativ kurz vor der Veranstaltung ausgestellt.
- Weiter fallen nur Publikumsanla?sse von u?berkantonaler Bedeutung unter den Schutzschirm und die Kantone sind in die Finanzierung eingebunden. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Schutzschirm fu?r viele Veranstaltungen zu spa?t kommt und 26 verschiedene kantonale Lo?sungen entstehen.
Bei der Ausarbeitung stellt die Branche gerne ihr Know-How zur Verfu?gung.
Anpassungen im Covid-19-Gesetz, die trotz intensivem Einsatz der Taskforce Culture und den ihr angeschlossenen Verba?nde und Organisationen leider nicht erfolgten:
- Keine Verla?ngerung des Corona-Erwerbsersatzes fu?r Selbststa?ndige bis Ende 2021;
- Keine Verbesserungen fu?r Freischaffende in der Arbeitslosenversicherung.
Die Taskforce Culture fordert weiterhin insbesondere folgende A?nderungen in der Covid- 19-Kulturverordnung:
- Einschluss des privatrechtlichen Bildungsbereichs in allen ku?nstlerischen Disziplinen;
- Anpassungen bei der Nothilfe via Suisseculture Sociale, um die Behandlung der Gesuche zu erleichtern und wichtige Lu?cken zu schliessen;
- Entscha?digung von 100% des effektiv anerkannten Schadens von Kulturschaffenden und Kulturunternehmen sowie die Aufhebung wettbewerbsverzerrender kantonaler Plafonierungen.