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Der Kultur- und Veranstaltungssektor bedankt sich beim Bundesrat für die getroffenen Notfallmassnahmen zur Rettung der Branche

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Medienmitteilung 20.3.2020

Die Vertreterinnen und Vertreter der Kulturschaffenden sowie der Veranstaltungsbranche haben mit grosser Hoffnung den heute beschlossenen Notfallmassnahmen des Bundesrates entgegengeblickt – die Branche wurde von den aktuellen Entwicklungen besonders hart getroffen, da für die meisten Akteurinnen und Akteure jegliche Einnahmemöglichkeiten innert kurzer Zeit weggefallen sind, demgegenüber aber hohe Kosten verbleiben. Auch mit den getroffenen Massnahmen wird die Branche selbst bei optimistischer Betrachtung ein bis zwei Jahre benötigen, um den Stand vor der Corona-Krise wieder zu erreichen.

Dennoch betrachtet die Branche die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen für den Moment als angebracht und angemessen. Der Bundesrat hat klar gemacht, dass er die Hilferufe der Kulturschaffenden und Veranstaltenden gehört hat und dass er bereit ist, substantielle Unterstützung spezifisch für diesen Sektor zu leisten:

– Soforthilfen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende (1)
– Ausfallsentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende (2)
– Unterstützung von Kulturvereinen im Laienbereich. (3)

(1) Es ist für die Kultur- und Veranstaltungsbranche klar, dass Prioritäten gesetzt werden müssen. Vor diesem Hintergrund begrüssen wir insbesondere die beschlossene Soforthilfe für die Kulturschaffenden, welche über Suisseculture Sociale[1] geleistet werden soll.
Zudem ist es entscheidend, dass schnellstmöglich geklärt wird, wie auch Kulturinstitutionen auf eine Soforthilfe zugreifen können, um ihre Liquidität und damit ihr unmittelbares Überleben sicherzustellen.

(2) Weiter begrüssen wir, dass für die Dauer dieser Krise auch Selbstständigerwerbende Kurzarbeitsentschädigung beantragen können. Dies ist für Kulturschaffende existentiell. Wir begrüssen auch die vorgesehenen Kompensationen für Schäden, die durch das Veranstaltungs- und Versammlungsverbot entstanden sind – insbesondere, dass dabei sowohl gewinn- wie nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende berücksichtigt werden. Wir erhoffen uns eine baldige Umsetzung der Massnahmen durch die Kantone und werden in den kommenden Tagen klären, wie die betroffenen Personen diese Gelder beantragen und erhalten können. Bei Bedarf stehen die Verbände der Kultur- und Veranstaltungsbranche den Kantonen jederzeit zur Verfügung, um unser Know-How zur Verfügung zu stellen.

(3) Ebenfalls begrüssen wir die Unterstützung der Laienvereine, die einen essentiellen Beitrag zur Schweizer Kulturlandschaft leisten und deren Strukturen durch die aktuelle Krise enorm belastet werden.

Unser gemeinsames Ziel ist nach wie vor, die vielfältige Schweizer Kulturlandschaft sowie ihre Orte, Veranstalter und Arbeitsplätze zu erhalten. Uns ist klar, dass die heute getroffenen Massnahmen den Zustand zum jetzigen Zeitpunkt abbilden – für den Moment ist niemand in der Lage, die weiteren Entwicklungen in Zusammenhang mit Covid-19 abzuschätzen. Sollte sich eine Verlängerung des Veranstaltungsverbotes abzeichnen, gehen wir davon aus, dass auch die getroffenen Massnahmen zur Unterstützung der Branche entsprechend verlängert werden und zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus werden mittelfristig grundlegende Überlegungen angestellt werden, um die soziale Absicherung des Kultur- und Veranstaltungssektors zu verbessern: Zugang zu Arbeitslosenversicherung sowie Stärkung der beruflichen und Altersvorsorge werden dabei im Vordergrund stehen. Wir sind uns jedoch bewusst, dass dies Überlegungen sind, welche erst gemacht werden können, wenn die Krise überstanden ist.

 

Für die unterzeichnenden Verbände:

Omri Ziegele, Präsident Suisseculture; oziegele@gmx.ch; +41’76’462’42’96

Alex Meszmer, Geschäftsleiter Suisseculture; alexmeszmer@suisseculture.ch; +41’76’495’92’26

[1] Der 1999 geschaffene Verein widmet sich seit jeher der Armutsbekämpfung bei Kulturschaffenden und verfügt über die notwendigen Sensorien und Fachkompetenzen, um den Auftrag des Bundesrates auszuführen und das Abrutschen von Kulturschaffenden in existentielle Notlagen zu verhindern.

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