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Anpassung und Erweiterung der SMV-Tarifordnungen

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Im Rahmen der Kulturbotschaft verlangt der Bund, sich bei der Vergütung von Kulturschaffenden an den Tarifen der Berufsverbände zu orientieren. Für die Musikszene werden daher die Mindesttarife des SMV als Referenz herangezogen.

Es sei daran erinnert, dass die SMV-Tarife nicht zufällig zustande kommen, sondern das Ergebnis einer sorgfältigen Berechnung sind, bei der zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden.
Diese Tarife sind nach Tarifordnungen organisiert.
Im Laufe der Zeit und aufgrund von konjunkturellen und gesellschaftlichen Veränderungen werden diese Tarife angepasst und aktualisiert. Es wird viel nachgedacht und sondiert, um eine realitätsnahe Anpassung an den Beruf und an die Entwicklung des Berufs und des Umfelds zu gewährleisten.

In letzter Zeit wurden aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten die Tarife erhöht.
Und vor kurzem wurden die Tarifordnungen noch weiteren Änderungen, Anpassungen und Klarstellungen unterzogen, damit sie von allen beim Engagement von Berufsmusikern und -musikerinnen in möglichst umfassenden Zusammenhängen verwendet werden können.

Die verschiedenen Arten von Engagements, sowohl in ihrer Form als auch in ihrer Vielfalt, erfordern eine Anpassung der Sprache, des Vokabulars, damit die Tarifordnungen von der Mehrheit verstanden werden. Der SMV hat daher verschiedene bemerkenswerte Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, sowohl im Hinblick auf das Vokabular als auch auf die Einführung neuer Tarifordnungen.

Hier einige Beispiele:

Für Aufführungen mit bis zu 12 Musikern: Ein Vokabular und Tarife, die besser auf die Stile und Arten von Engagements abgestimmt sind:
– Ersetzung des Begriffs “Kammermusik” (der sich eher für die so genannte klassische Musik eignet) durch “kleine Besetzungen bis zu 12 Musikerinnen und Musiker”.
– Einführung eines neuen Leistungstarifs für kürzere Einsätze.
– zwei neue Tarifordnungen BK und CK für Ton- und audiovisuelle Aufnahmen (es wird immer üblicher, dass Proben und Konzerte aufgezeichnet oder gefilmt werden).

Auf der Ebene der Entschädigungen und Spesen haben wir ebenfalls zusätzliche Informationen eingebracht.

Die SMV-Mindesttarife haben also “ein neues Gesicht” bekommen. Alles zu den detaillierten SMV-Mindesttarifen finden Sie hier.  (PDF-Dokument: Tarifordnungen)

Auch die Online-Tarifrechner wurden entsprechend den Änderungen und Ergänzungen der Tarifordnungen aktualisiert. Neu können auch Sitzungen für Ton- und audiovisuelle Aufnahmen berechnet werden. Diese Rechner können sowohl von professionellen Musikerinnen und Musikern als auch von Veranstalterinnen und Veranstaltern als praktische Hilfsmittel verwendet werden.