Nachrichten

Keine Musikwüste in Basel! – Petition an den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

https://www.youtube.com/watch?v=tpvoDQvB7K8&feature=em-share_video_user

Der SMV unterstützt die Petition und empfiehlt, diese zu bis spätestens 25. Januar 2015 zu unterzeichnen.

-> Direkter Link zur Petition

[Petitionstext] Am 1. September 2014 wurden seit Jahren in Basel wohnende Musikerinnen und Musiker darüber informiert, dass sie die Schweiz verlassen müssen. Hintergrund ist eine Praxisänderung beim Bundesamt für Migration.

Diese Praxisänderung ist für professionelle Musikerinnen und Musiker völlig praxisfern: So müssten alle Musikerinnen und Musiker, welche aus Nicht-­EU-­Ländern stammen, ab 1. Januar 2015 eine 75%-­Stelle vorweisen, um überhaupt die Chance auf eine Aufenthaltsbewilligung zu haben. Zudem gelten weitere Einschränkungen.

Was ist die Folge davon?

Viele hoch qualifizierte Musikerinnen und Musiker müssen ausreisen, weil es auf ihrem Spezialgebiet keine 75%-­Stellen gibt. Sie müssen ihre nationale  und internationale  Konzert-­ und Forschungstätigkeit,  welche  in vielen  Fällen  in  Verbindung  zur Allgemeinen  Musikschule  und den weltweit renommierten  Basler Musikinstituten  wie der Schola Cantorum  Basiliensis oder der Paul Sacher-­Stiftung  steht, einstellen. Der Ruf und die Exzellenz von Basels Musikleben wären  gefährdet und sowohl Forschung und Lehre an den Musikhochschulen FHNW, als auch Konzerte  und Aufführungen würden unter den  negativen Konsequenzen leiden.

Fairness für die Musikerinnen und Musiker und Qualität für Basels Musikleben

Die Praxisänderung für Aufenthaltsbewilligungen war für die Betroffenen nicht vorhersehbar. Sie haben sich alle darauf eingerichtet, weiterhin in und von Basel aus tätig sein zu können. So haben sie in vielen Fällen Verträge abgeschlossen, die sie einhalten  müssen – und die natürlich  weit  über  den 1. Januar  2015  hinausgehen. Es wäre darum nur fair, wenn für die Betroffenen von amtlicher Seite her eine Lösung gefunden würde, damit sie Basel nicht verlassen müssen und Basel dadurch zur „Musikwüste“ wird!

 

Die Unterzeichnenden bitten den Regierungrat des Kantons Basel-­Stadt, 

  • Eine  juristische  Übergangslösung  zu finden,  damit  alle  von  der  Praxisänderung  betroffenen  MusikerInnen  aus Drittstaaten,   auch   diejenigen   welche   ihr   Studium   2014   abschlossen,   eine   Kurzaufenthaltsbewilligung   bis mindestens 31. Dezember 2015 erhalten und  
  • als langfristige  Massnahme  beim Bund vorstellig  zu werden  und darauf hinzuwirken,  dass die Verordnung  zum Bundesgesetz  so abzuändern  sei, damit es freischaffenden  Nicht-­EU-­MusikerInnen weiterhin  möglich ist, hier  in der Schweiz tätig zu sein.  

In Zusammenarbeit  mit dem Kanton Basel-­Stadt und den kompetenten Stellen sollte ein kohärenteres und dem Ansehen der Kulturstadt  Basel und der ganzen Schweiz  entsprechenderes  und angemessenes  Modell  entwickelt  werden. MusikerInnen sind  nicht  nur  Studierende  und  freischaffende  KünstlerInnen;  sie sind  auch  als Botschafter  der  Schweiz mit  grossen  und kleinen Ensembles und Orchester in der Welt unterwegs und tragen somit wesentlich zum positiven Renommée  der  Musik-­ und Kulturszene bei. Auch der wirtschaftliche Faktor ist hier zu berücksichtigen.