https://www.youtube.com/watch?v=tpvoDQvB7K8&feature=em-share_video_user
Der SMV unterstützt die Petition und empfiehlt, diese zu bis spätestens 25. Januar 2015 zu unterzeichnen.
[Petitionstext] Am 1. September 2014 wurden seit Jahren in Basel wohnende Musikerinnen und Musiker darüber informiert, dass sie die Schweiz verlassen müssen. Hintergrund ist eine Praxisänderung beim Bundesamt für Migration.
Diese Praxisänderung ist für professionelle Musikerinnen und Musiker völlig praxisfern: So müssten alle Musikerinnen und Musiker, welche aus Nicht-EU-Ländern stammen, ab 1. Januar 2015 eine 75%-Stelle vorweisen, um überhaupt die Chance auf eine Aufenthaltsbewilligung zu haben. Zudem gelten weitere Einschränkungen.
Was ist die Folge davon?
Viele hoch qualifizierte Musikerinnen und Musiker müssen ausreisen, weil es auf ihrem Spezialgebiet keine 75%-Stellen gibt. Sie müssen ihre nationale und internationale Konzert- und Forschungstätigkeit, welche in vielen Fällen in Verbindung zur Allgemeinen Musikschule und den weltweit renommierten Basler Musikinstituten wie der Schola Cantorum Basiliensis oder der Paul Sacher-Stiftung steht, einstellen. Der Ruf und die Exzellenz von Basels Musikleben wären gefährdet und sowohl Forschung und Lehre an den Musikhochschulen FHNW, als auch Konzerte und Aufführungen würden unter den negativen Konsequenzen leiden.
Fairness für die Musikerinnen und Musiker und Qualität für Basels Musikleben
Die Praxisänderung für Aufenthaltsbewilligungen war für die Betroffenen nicht vorhersehbar. Sie haben sich alle darauf eingerichtet, weiterhin in und von Basel aus tätig sein zu können. So haben sie in vielen Fällen Verträge abgeschlossen, die sie einhalten müssen – und die natürlich weit über den 1. Januar 2015 hinausgehen. Es wäre darum nur fair, wenn für die Betroffenen von amtlicher Seite her eine Lösung gefunden würde, damit sie Basel nicht verlassen müssen und Basel dadurch zur „Musikwüste“ wird!
Die Unterzeichnenden bitten den Regierungrat des Kantons Basel-Stadt,
- Eine juristische Übergangslösung zu finden, damit alle von der Praxisänderung betroffenen MusikerInnen aus Drittstaaten, auch diejenigen welche ihr Studium 2014 abschlossen, eine Kurzaufenthaltsbewilligung bis mindestens 31. Dezember 2015 erhalten und
- als langfristige Massnahme beim Bund vorstellig zu werden und darauf hinzuwirken, dass die Verordnung zum Bundesgesetz so abzuändern sei, damit es freischaffenden Nicht-EU-MusikerInnen weiterhin möglich ist, hier in der Schweiz tätig zu sein.
In Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt und den kompetenten Stellen sollte ein kohärenteres und dem Ansehen der Kulturstadt Basel und der ganzen Schweiz entsprechenderes und angemessenes Modell entwickelt werden. MusikerInnen sind nicht nur Studierende und freischaffende KünstlerInnen; sie sind auch als Botschafter der Schweiz mit grossen und kleinen Ensembles und Orchester in der Welt unterwegs und tragen somit wesentlich zum positiven Renommée der Musik- und Kulturszene bei. Auch der wirtschaftliche Faktor ist hier zu berücksichtigen.