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Parlament erweitert die Unterstützung für die Kultur

[Medienmitteilung der Taskforce Culture]

Mit dem zweiten Kultur-Lockdown nahm das Parlament auf Antrag des Bundesrates noch einmal die Diskussion u?ber die Unterstu?tzungsmassnahmen fu?r diesen besonders betroffenen Sektor auf. Wa?hrend der Differenzbereinigung zwischen den beiden Ra?ten wurden aufgrund der sich zuspitzenden Lage neue Antra?ge zum Covid- 19-Gesetz beraten. Die Taskforce Culture ist erfreut und erleichtert u?ber die beschlossenen Anpassungen. Die von ihr letzte Woche angemahnten Lu?cken wurden zu einem grossen Teil geschlossen.

Das Auftrittsverbot und die Einschra?nkungen im Kulturleben bedeuten fu?r tausende Kulturschaffende und Kulturunternehmen eine grosse finanzielle und auch psychische Belastung. Parallel zu den permanenten Absagen und Verschiebungen herrscht nach wie vor Planungsunsicherheit. In dieser Situation muss darauf vertraut werden ko?nnen, dass die Unterstu?tzungsmassnahmen zielfu?hrend ausgerichtet werden.

Fu?r die Kulturszene sind insbesondere diese Beschlu?sse wichtig:

1. Die Ausfallentscha?digung ist – wie in der ausserordentlichen Lage – erneut sowohl den Kulturunternehmen als auch den Kulturschaffenden zuga?nglich. Letztere waren gema?ss Covid-19-Gesetz bisher ausgeschlossen. Vielen Musikern, Schauspielerinnen, Autoren und Performanceku?nstlerinnen werden in der aktuellen Lage Auftritte im Rahmen von privaten Veranstaltungen oder Firmenanla?ssen abgesagt. Fu?r sie alle ist es entscheidend, dass sie fu?r dieses entgangene Einkommen Ausfallentscha?digungen beantragen ko?nnen.

2. Nach bisherigem Gesetz mussten selbststa?ndig Erwerbende eine Umsatzeinbusse von 55% nachweisen, um Corona-Erwerbsersatz bei der AHV-Ausgleichskasse ihres Kantons beantragen zu ko?nnen. Von 45% der Einku?nfte ko?nnen aber die wenigsten Kulturschaffenden leben, die Einkommen vieler sind auch in normalen Zeiten tief. Die Senkung der Umsatzeinbusse auf 40% ab dem 19. Dezember 2020 schafft hier Erleichterung.

3. Ebenfalls wieder aufgenommen wurde die Kurzarbeitsentscha?digung fu?r befristete Arbeitsvertra?ge. Fu?r die Kulturschaffenden, die ha?ufig projektweise angestellt werden, stellt dies eine wichtige Erga?nzung dar. Bei der Kurzarbeit werden zudem geringe Lo?hne (unter CHF 3’470) neu zu 100% entscha?digt, Lo?hne bis CHF 4’340 werden wenigstens mit dem Mindestlohn von CHF 3’470 kompensiert, ho?here Lo?hne mit 80%. Die Verla?ngerung des summarischen Verfahrens fu?r Kurzarbeitsentscha?digung bis am 31. Ma?rz 2021 ist eine wesentliche Entlastung fu?r betroffene Unternehmen.

4. Der Kredit fu?r die Ha?rtefall-Unterstu?tzung wird um CHF 1.5 Milliarden auf CHF 2.5 Milliarden erho?ht. Bei der Beurteilung der Ha?rtefa?lle mu?ssen die Fixkosten sowie die gesamte Vermo?genssituation mitberu?cksichtigt werden. Ha?rtefall-Unterstu?tzungen ko?nnen allerdings nur von Betrieben mit einem klar abgegrenzten Kulturbereich beantragt werden, wenn diese nicht im Rahmen der Ausfallentscha?digung unterstu?tzt werden.

5. Grundsa?tzlich erfreulich sind die Anpassungen in der Covid-19-Kulturverordnung. So werden die Einkommens- und Vermo?gensho?chstgrenzen fu?r die Nothilfe u?ber Suisseculture Sociale angehoben. Weiter ist es gema?ss den Erla?uterungen zur Kulturverordnung bei den Ausfallentscha?digungen neu mo?glich, nicht nur ausgefallene Veranstaltungen als Schaden anzurechnen. Kulturunternehmen ko?nnen auch eine Ausfallentscha?digung geltend machen, wenn sie z. B. aufgrund von Planungsunsicherheit keine Programmierung vornehmen konnten. Dabei wird auf die tatsa?chlich erfolgte Programmierung in den relevanten Vergleichsmonaten der letzten zwei Jahre abgestellt. Ebenfalls begru?ssen wir, dass der Bund mit den Kantonen mehrere Verrechnungsperioden vorsieht, so dass nicht bis zum Ablauf des Gesetzes im Dezember 2021 auf eine Auszahlung gewartet werden muss. Schliesslich ist es hilfreich, dass Kosten fu?r Transformationsprojekte neu bis zu 80% finanziert werden ko?nnen und gewisse Infrastrukturprojekte darunterfallen.

Leider wurde im Zuge der A?nderung der Covid-19-Kulturverordnung die Gelegenheit verpasst, bei der Ausfallentscha?digung die bestehende Entscha?digungsobergrenze von 80% zu streichen. Damit wird das Problem, dass aufgrund fehlender Planungssicherheit kaum Veranstaltungen geplant werden, nicht gelo?st. Selbst im besten Fall tragen die Veranstalter 20% der angefallenen Kosten, was sich kaum ein Kulturunternehmen leisten kann. Im Hinblick auf den beno?tigten zeitlichen Vorlauf ist diese Regelung vor allem fu?r Sommerfestivals schwierig. Die Taskforce Culture ha?tte es begru?sst, wenn diesbezu?glich eine pragmatische und unbu?rokratische Lo?sung ermo?glicht worden wa?re. Die dringliche Notwendigkeit eines Revitalisierungsfonds nach dem Vorbild Deutschlands oder O?sterreichs bleibt somit bestehen, um u?berhaupt wieder Kulturveranstaltungen zu planen.

Damit diese Massnahmen schnell Wirkung zeigen, ist eine effiziente Umsetzung durch die Kantone dringend notwendig. Viele Gesuche fu?r Ausfallentscha?digung unter der am
20. September 2020 ausgelaufenen Kulturverordnung sind bei den Kantonen noch ha?ngig. Kulturschaffende und Kulturunternehmen warten teilweise seit Ma?rz auf die Auszahlung der Beitra?ge. Die Gelder mu?ssen jetzt fliessen, um die Existenz von zahlreichen Kulturschaffenden und Kulturunternehmen zu sichern und damit die kulturelle Vielfalt in unserem Land.


U?ber die Taskforce Culture

Mit den gesamtwirtschaftlichen sowie den kulturspezifischen Massnahmen zur Beka?mpfung der wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 gehen zahlreiche, komplizierte Anwendungsfragen einher, die die Kulturschaffenden, die Kulturunternehmen und die Kulturverba?nde seit Ma?rz 2020 stark bescha?ftigen. Angesichts dieser vielen Fragen bildete sich nach der ersten Anho?rung der Kulturverba?nde durch das Bundesamt fu?r Kultur BAK am 12. Ma?rz 2020 die verbandsu?bergreifende Taskforce Culture. Die Taskforce Culture ist aus dem konkreten Bedu?rfnis nach Austausch und gemeinsamer Intervention entstanden.

Olivier Babel (LIVRESUISSE)
Stefan Breitenmoser (SMPA – Swiss Music Promoters Association)
David Burger (MMFS – MusicManagersForum Suisse)
Regine Helbling (Visarte – Berufsverband der visuell schaffenden Ku?nstlerinnen und Ku?nstler)
Liliana Heldner (DANSE SUISSE – Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden)
Christian Jelk (Visarte)
Sandra Ku?nzi (t. – Theaterschaffende Schweiz)
Alex Meszmer (Suisseculture )
Marlon Mc Neill (IndieSuisse – Verband unabha?ngiger Musiklabels und -produzent*innen, SMECA – Swiss Media Composers Association)
Jonatan Niedrig (PETZI – Verband Schweizer Musikclubs und Festivals)
Nicole Pfister Fetz (A*dS – Autorinnen und Autoren der Schweiz, Suisseculture Sociale)
Rosemarie Quadranti (Cultura)
Nina Rindlisbacher (SMR – Schweizer Musikrat)
Beat Santschi (SMV – Schweizerischer Musikerverband – die Schweizer Musiker*innengewerkschaft)
Christoph Trummer (SONART – Musikschaffende Schweiz)