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Kultursommer? Wichtige Geschäfte für die Schweizer Kultur in der laufenden Sommersession

In der laufenden Session hat das Parlament wiederum über für die Kultur existentielle Geschäfte zu befinden: Mehr Mittel für Ausfallentschädigungen und Transformationsprojekte sowie für Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich, Mittel für den Schutzschirm sowie die Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes.

Der Kultursektor ist auch nach den bisher erfolgten Öffnungsschritten weit von einem Normalbetrieb entfernt. Die geltenden Einschränkungen im Kultursektor verunmöglichen nach wie vor ein kostendeckendes Veranstalten von kulturellen Anlässen. Engagements für Kulturschaffende sind immer noch dünn gesägt und auch die Vereine in der Laienkultur können ihren Aktivitäten zur Zeit nur mit grossen Einschränkungen nachgehen. Die Lage wird sich vermutlich frühestens im Verlaufe des Jahres 2022 wieder normalisieren. Gestützt auf die Anzahl gestellter Gesuche und die beantragten Höhen der Unterstützungsgelder sowie die bereits gesprochenen Gelder ist bereits zu diesem Zeitpunkt klar, dass das für das Jahr 2021 zur Verfügung stehende Budget bei Weitem nicht ausreicht.
Die gestern vom Bundesamt für Statistik BFS veröffentlichten Zahlen zeigen, dass sich während der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 die Zahl der Kulturschaffenden im Vergleich zum Vorjahr bereits um rund 5% verringerte. In den ländlichen Gemeinden war die Abnahme zudem fast dreimal so hoch wie in den Städten.

Ausfallentschädigung – Ein unverzichtbares Instrument

Die Ausfallentschädigung, deren Kosten zur Hälfte von Bund und Kantonen getragen werden, ist ein unverzichtbares Instrument für den Schweizer Kultursektor. Eine Erhöhung des Kostendachs um die beantragten CHF 140 Mio. ist für den Erhalt des kulturellen Lebens in der Schweiz deshalb unabdingbar. Es wäre kultur- und finanzpolitisch äusserst widersprüchlich und fatal, durch Ablehnung der Erhöhung diese essenzielle Überlebenshilfe vorschnell zu beenden, bevor die Kultur voraussichtlich 2022 wieder so etwas wie eine Normalität erreicht. Tausende von Arbeitsplätzen und eine Wertschöpfung in Milliardenhöhe würden in der Schweizer Kulturbranche fahrlässig aufs Spiel gesetzt.

Kulturelle Vielfalt dank vielfältiger Laienkultur

Die kulturelle Vielfalt ist in dieser Form nur möglich, weil die Schweiz über aktive und engagierte Vereine im Bereich der Laienkultur verfügt. Rund zwei Drittel der Bevölkerung gehen Aktivitäten im Laienkulturbereich nach (vgl. BAK-Taschenstatistik Kultur in der Schweiz 2020). Die Vereine sind wichtige Arbeitgebende für Profis wie Dirigentinnen, Choreografen oder auch Regisseurinnen und engagieren sich stark in der kulturellen Bildung. Nach wie vor gelten aber für den Amateurbereich starke Einschränkungen. Es ist deshalb wichtig, ihnen weiterhin die benötigten Finanzmittel zur Verfügung zu stellen und den Rahmenkredit um die beantragten CHF 8 Mio. zu erhöhen, damit auch die Laienkultur erhalten bleibt.

Grosses Thema: Grossveranstaltungen

Das Planen von mittleren und grossen Veranstaltungen benötigt eine lange Vorlaufzeit (im Schnitt rund 6 – 9 Monate). In der gegenwärtig immer noch unsicheren Lage kann nur geplant werden, wenn eine Absicherung auf Entschädigung besteht, falls die Veranstaltung aufgrund gesundheitlicher Massnahmen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden darf. Es ist zentral, dass das Parlament die benötigten Bundesgelder über CHF 90 Mio. für den Schutzschirm spricht. Danach liegt es an den 26 Kantonen, die Bundesverordnung rasch umzusetzen, damit diese Ausfallversicherung bereits für Sommerveranstaltungen die vom Parlament gewünschte Wirkung entfalten kann.

Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes

Rund zwei Drittel der Betriebe in der Kulturwirtschaft sind Einzelfirmen resp. Selbstständigerwerbende (vgl. BFS – Die Kulturwirtschaft in der Schweiz, 2020). Der Corona-Erwerbsersatz ist für diese Betriebe überlebensnotwendig, zumal die kulturspezifischen Unterstützungsmassnahmen (Ausfallentschädigungen, Nothilfe für Kulturschaffende) subsidiär, d.h. nur ergänzend zum Tragen kommen. Es ist deshalb unabdingbar, dass der Erwerbsersatz bis Ende 2021 verlängert wird.

Die rechtlichen Grundlagen für all diese Unterstützungsmassnahmen befinden sich im Covid-19-Gesetz. Nur ein Ja der Stimmbevölkerung zu diesem Gesetz am 13. Juni garantiert die Weiterführung der notwendigen Entschädigungsmassnahmen für eine Branche, die noch lange nicht zurück im Normalbetrieb ist.

[Medienmitteilung der Taskforce Culture]