Nachrichten

Kulturbranche braucht die Annahme und eine zielgerichtete Umsetzung des Covid-19-Gesetzes

[Medienmitteilung der Taskforce Culture]

Seit dem Beginn der Covid-19-Krise haben Bundesrat und Politik wiederholt gezeigt, dass sie den Kultursektor nicht im Stich lassen wollen. Aktuell ist nun das Covid-19-Gesetz auf dem Weg durch die Kommissionen ins Bundesparlament. Bisher hat der Einbezug der Kultur in das Gesetz viel Zustimmung erfahren, was in der ganzen Kulturbranche eine grosse Erleichterung ausgelo?st hat. Die Kultur begru?sst den Vorschlag der national- und sta?ndera?tlichen Kommissionen fu?r Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK, den Betrag fu?r die Ausfallentscha?digung von CHF 80 auf 100 Mio. zu erho?hen. Wie eine neue Umfrage unter den professionellen Kulturschaffenden zeigt, ist die gezielte Weiterfu?hrung der Unterstu?tzungsmassnahmen fu?r die Betroffenen keine Sonderbehandlung, sondern eine u?berlebenswichtige Notwendigkeit.

Nach wie vor riesige Einnahmelu?cken – Kulturschaffende erzielen auch in den na?chsten 12 Monaten nur 10–35 % ihrer normalen Einnahmen

Die Umfrage von SONART bei allen Kultursparten zeigt es deutlich: Kulturschaffende rechnen fu?r das zweite Semester 2020 mit Einnahmeausfa?llen zwischen 80 % und 90 %. Fu?r das erste Semester 2021 sind die voraussichtlichen Einnahmen um 60 % tiefer als in einem normalen Jahr. Bei den Kulturunternehmen liegen die Ausfa?lle im selben Rahmen.

Viele der momentan angesagten Veranstaltungen sind zudem nach wie vor nicht gesichert – ihr Durchfu?hrung ha?ngt von der Entwicklung der Pandemie und den beho?rdlichen Massnahmen ab.

Die Umfrage basiert auf den bisherigen Angaben von u?ber 4000 betroffenen Kulturschaffenden aus allen Bereichen.

Die Annahme des dringlichen Bundesgesetzes ist fu?r das Kulturschaffen existentiell – Parlament und Verwaltung mu?ssen sich der Zusammenha?nge bewusst sein

Die im Gesetz vorgesehenen Mittel fu?r die Kulturmassnahmen werden nur ausreichen, wenn die Kulturschaffenden und -unternehmen weiterhin auch von der Erwerbsausfall- und der Kurzarbeitsentscha?digung mitgetragen werden. Dies gilt auch fu?r Personen in befristeten Arbeitsverha?ltnissen, mit Arbeit auf Abruf sowie fu?r jene in arbeitgebera?hnlicher Stellung. Diese Anstellungsformen sind im Kulturbereich weit verbreitet, wesentlich sta?rker als in anderen Branchen. Ausserdem ist der Vorschlag, im Gesetz die bei der Corona- Erwerbsausfallentscha?digung geltende Regelung fu?r indirekt Betroffene aufzuheben, fu?r den Kulturbereich besonders problematisch. Denn Kulturschaffende bleiben direkt betroffen, auch wenn z.B. Veranstaltungen nicht unmittelbar verboten sind, sondern unter Einschra?nkungen durchgefu?hrt werden.

Daher gilt: Wer Sozialbeitra?ge bezahlt, muss im Bedarfsfall auch versichert sein. Fallen die genannten gesamtwirtschaftlichen Covid-Massnahmen weg oder werden sie so ausgestaltet, dass sie das wirtschaftliche U?berleben nicht gewa?hrleisten, werden die Gesuchszahlen fu?r Nothilfe und Ausfallentscha?digungen in die Ho?he schnellen und der dafu?r vorgesehene Kredit nicht ausreichen.

Kulturbetrieb braucht geteiltes Risiko – hier muss die vorgeschlagene Praxis angepasst werden

Es herrscht nach wie vor grosse Planungsunsicherheit auf allen Ebenen des Kulturbetriebs. Wenn der Bund und die Kantone die Risiken im Falle eines kurzfristigen Veranstaltungsverbots nun allein auf die Veranstalter*innen abwa?lzen wollen, wie dies der Bundesrat vergangene Woche angeku?ndigt hat, werden keine gro?sseren Veranstaltungen mehr stattfinden. Die aktuell vorgeschlagene Lo?sung ist aus unserer Sicht absolut inakzeptabel. Die o?ffentliche Hand soll sich im Rahmen einer Public-Private Partnership an einer Versicherungslo?sung (analog zu Poollo?sungen wie der Absicherung gegen Nuklear- oder Elementarscha?den) beteiligen, die eine mo?glichst breite Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebes begu?nstigt – damit neue Veranstaltungen mit kalkulierbarem Risiko geplant werden ko?nnen.

Gemeinsam zum Ziel: Kulturelle Arbeit ermo?glichen, die Vielfalt erhalten, das Sozialsystem schonen

Die Taskforce Culture, die Kulturdachverba?nde und alle Verba?nde, die ihr angeho?ren, bekennen sich zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Beho?rden und hoffen, vom Bundesrat und der Verwaltung bei der Ausgestaltung der begleitenden Massnahmen der kommenden Monate in angemessener Weise einbezogen zu werden.

Der gesundheitliche Schutz des Publikums ist das oberste Gebot. In diesem Rahmen soll es Ziel sein, dass mo?glichst viele Kulturschaffende und -unternehmen arbeiten ko?nnen. Sie sollen weder die Unterstu?tzungsmassnahmen voll ausscho?pfen mu?ssen, noch in so grosse Not kommen, dass sie von der Sozialhilfe aufgefangen werden mu?ssen. Wir sind u?berzeugt, dass eine ada?quate Unterstu?tzung und Absicherung der Kulturbranche tiefere Kosten zur Folge hat. Ohne gezielte Massnahmen fu?r die Kultur wu?rde der Schaden die Schweiz insgesamt wesentlich teurer zu stehen kommen und sie wa?re in ihrer kulturellen Vielfalt um einiges a?rmer.

Fu?r die Taskforce Culture

Alex Meszmer, Gescha?ftsfu?hrer Suisseculture, +41 76 495 92 26, alexmeszmer@suisseculture.ch

Stefan Breitenmoser, Swiss Music Promoters Association (SMPA), +41 79 355 05 79, stefan.breitenmoser@smpa.ch