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Erneuter Kulturlockdown ohne lückenloses Unterstützungssystem und ohne Revitalisierungsstrategie?

[Medienmitteilung der Taskforce Culture]

Anlässlich der Wintersession 2020 befasste sich das Parlament erneut mit dem Covid-19-Gesetz. Aus Sicht der Taskforce Culture verpasste es die Chance, wichtige Lücken in den Unterstützungsmassnahmen zu schliessen. Immerhin stimmte das Parlament dem bundesrätlichen Vorschlag zu, Kurzarbeitsentschädigung für befristet Angestellte wieder im Gesetz zu verankern. Aktuell steht nun aber ein erneuter kompletter Kulturlockdown zur Debatte.

Die Taskforce Culture hat sich heute mit einem Schreiben an den Gesamtbundesrat gewandt und folgende 6 Punkte betont:

  1. Wir begrüssen, dass der Bund das Heft wieder in die Hand nimmt. Wir erwarten das aber auch bezüglich Entschädigungen. Eine schweizweit einheitliche Politik zur Bewältigung dieser Krise fordern wir seit Beginn. Faktisch herrscht aus Sicht des Bundesrates offenbar wieder die ausserordentliche Lage. Der Bundesrat sollte sie konsequenterweise auch formell beschliessen und entsprechend handeln.
  2. Im vielfältigen Schweizer Kultursektor wird die Frage eines Lockdowns genauso diskutiert wie in anderen betroffenen Wirtschaftsbranchen, wie in den Skiorten oder im Bundesrat: Die einen möchten auch mit vielen Auflagen und Einschränkungen weiter Kultur anbieten, viele andere schliessen bereits von sich aus, weil kostendeckendes Veranstalten unter diesen Umständen nicht mehr möglich ist.
  3. Aber eines ist klar: Im Fall eines weiteren Kulturlockdowns müssen taugliche Unterstützungsmassnahmen ohne Einschränkungen für alle Kulturakteure zugänglich sein. Wir haben bereits letzte Woche darauf hingewiesen, dass dies mit dem aktuellen Covid-19-Gesetz nicht der Fall ist. Diese Lücken müssen jetzt geschlossen werden. Auch hier muss der Bund das Zepter übernehmen. Im Vollzug der Unterstützungsmassnahmen zeigten sich die Grenzen des Föderalismus deutlich.
  4. Zur Zeit sind die Kantone offenbar eingeladen, neue, aus ihrer Sicht nötige Unterstützungsmassnahmen vorzuschlagen. Wir bedauern einmal mehr, dass sich die betroffenen Branchen dazu nicht äussern können, obwohl sie wohl am besten wissen, welche Massnahmen ihnen helfen würden.
  5. Wir vermissen nach wie vor eine zumindest mittelfristige Strategie des Bundesrates für zukünftige Massnahmen (zB nach definierten Massnahmestufen) sowie zur Wiederaufnahme kultureller Tätigkeiten. Auch wenn unklar ist, wie sich die Zahlen entwickeln, so brauchen der Schweizer Kultursektor, die Schweizer Wirtschaft und die Schweizer Bevölkerung klarere Ansagen, statt einem allwöchentlichen Adrenalinschub anlässlich der bundesrätlichen Pressekonferenzen.

Teil einer solchen Strategie muss auch ein Revitalisierungsfonds sein, der im Falle von Absagen von Kulturanlässen die volle Schadloshaltung sicherstellt. Andernfalls wird nichts mehr geplant werden und die Kultur kommt nicht mehr in Gang. Beispielsweise kündigt der deutsche Finanzminister Olaf Scholz im „Tagesspiegel“ eine staatliche Übernahme der Kosten für alle Veranstaltungen an, die für die zweite Jahreshälfte 2021 geplant werden, aber wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden müssen.

Sofort zu schliessende Unterstu?tzungslu?cken:

  • Ausfallentscha?digung auch fu?r Kulturschaffende: Zahlreiche Kulturschaffende arbeiten in Auftra?gen und Werkvertra?gen fu?r die Privatwirtschaft. In diesen Vertragsverha?ltnissen gibt es kein Kulturunternehmen, das Ausfallentscha?digung verlangen und Ausfallgagen zahlen kann oder will. Rechtsstreitigkeiten um Vertragsauslegungen sind die Folge! Dabei wurde das Budget fu?r die Ausfallentscha?digungen bei weitem nicht aufgebraucht.
  • Senkung der Hu?rden beim Corona-Erwerbsersatz fu?r Selbststa?ndige: Wenn Selbststa?ndige erst ab einer Umsatzeinbusse 55% Erwerbsersatz erhalten, setzt das erstens falsche Anreize (na?mlich eine mo?glichst hohe Umsatzeinbusse beizubehalten) und bestraft zweitens die Geringverdienenden. Auch hier ha?tte der Bund die Mittel, um den Kleinstunternehmenden unter die Arme zu greifen und die Hu?rden tiefer zu legen.
  • Ha?rtefallentscha?digung fu?r Kulturunternehmen: Ein Anspruch auf Ausfallentscha?digung schliesst nach dem Willen des Parlamentes die Mo?glichkeit einer erga?nzenden (nicht doppelten) Ha?rtefallentscha?digung aus. Das ist problematisch, weil die Ausfallentscha?digung oft nur einen kleinen Teil des Ausfalls deckt. Selbst wenn alle bestehenden Beihilfen in Anspruch genommen wurden, bleiben viele Kulturunternehmen auf Scha?den sitzen.
  • Erho?hung der Kurzarbeitsentscha?digung fu?r Geringverdienende (100% statt nur 80%)
  • Arbeitslosenversicherung: Verla?ngerung der Rahmenfrist auf vier Jahre fu?r den Leistungsbezug und fu?r die Beitragszeit fu?r Angestellte in befristeten Arbeitsverha?ltnissen und mit ha?ufig wechselnden Arbeitgebern