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Rückzug Musikinitiative – Ja zum direkten Gegenvorschlag

Mit dem Ja des Bundesrates, des Ständerates und des Nationalrates zum direkten Gegenvorschlag des ursprünglichen Anliegens der Initiative «Jugend und Musik» zeigt sich das Initiativkomitee zufrieden und zieht die Initiative zugunsten des Gegenvorschlags zurück.

Beide Räte haben in ihren Schlussabstimmungen dem Gegenvorschlag mit sehr grossem Mehr zugestimmt. Damit kommt eine Verfassungsänderung über die musikalische Bildung zur Volksabstimmung, die unsere Forderungen nach Förderung der musikalischen Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, für einen hochwertigen Musikschulunterricht, für den Zugang der Jugend zum Musizieren und der Begabtenförderung enthält», so Christine Egerszegi-Obrist, Präsidentin des Initiativkomitees.

Art. 67a (neu) Musikalische Bildung

1 Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.

2 Sie setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für einen hochwertigen Musikunterricht ein. Erreichen die Kantone auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung der Ziele des Musikunterrichts an Schulen, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften.

3 Der Bund legt unter Mitwirkung der Kantone Grundsätze fest für den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter.

Aufgrund dieser neuen Ausgangslage hat sich das Initiativkomitee entschlossen, die Initiative zurückzuzie-hen. Absatz 1 und 3 entsprechen der Initiative ganz. Mit dem neuen, breit abgestützten Bundesbeschluss wird in einem zusätzlichen Artikel 2 die Verantwortung für einen hochwertigen Musikunterricht zwischen Bund und Kantonen, entsprechend ihren Zuständigkeiten, zwar geteilt, aber es wird sichergestellt, dass eine entsprechende Umsetzung auf kantonaler Ebene auch erfolge, «hat der Bund doch die Kompetenz, die Kantone zum Handeln aufzufordern», so Egerszegi-Obrist weiter. Heute von einem Erfolg zu sprechen, sei «beileibe nicht übertrieben», teilt Egerszegi-Obrist an der Medienkonferenz mit, entspricht der nun zur Abstimmung kommende Verfassungsartikel inhaltlich den Vorstellungen der Initianten. Dieses schöne Ergebnis wäre nicht möglich gewesen, ohne den unermüdlichen Einsatz aller professionellen und Laienverbände im Musikbereich für die musikalische Bildung unserer Jugend.