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Mehr Subventionen zugunsten tarifkonformer Vergütung

Basler Klangkörper erhalten ab 2021 mehr Subventionen. Der kürzlich gefällte Entscheid ist mit einer Auflage verbunden. Ein wichtiger Erfolg für die SMV-Tarifpolitik mit Vorbildcharakter für andere Städte und Kantone.

Johannes Knapp – Der Basler Grosse Rat hat am 11. März 2020 einer Erhöhung der Fördergelder für Basler Klangkörper zugestimmt. Fortan stehen Klangkörpern, die über die sogenannte Programmförderung unterstützt werden, jährlich 372’000 Franken mehr Subventionen zur Verfügung. Damit ist die Auflage verbunden, dass ihre Musikerinnen und Musiker gemäss dem Minimaltarif des SMV entlöhnt werden. Die Abteilung Kultur des Kantons Basel-Stadt wird diese Auflage in den Leistungsvereinbarungen mit den Orchestern festschreiben. Der SMV begrüsst diesen Entscheid, dem mehrere kulturpolitische und administrative Vorstösse vorausgegangen waren.

Die Programmförderung richtet sich an professionelle Basler Orchester sowie Ensembles der Alten und zeitgenössischen Musik. Geförderte Klangkörper müssen über eine eigene Konzertreihe in Basel verfügen. Die Förderung ist mittels Gesuchen zu beantragen, auf deren Grundlage eine Fachjury Förderempfehlungen an den Regierungsrat Basel-Stadt abgibt. Letzterer befindet darüber, inwieweit die gesuchstellenden Klangkörper mit Finanzhilfen aus der mehrjährigen Programmförderung ausgestattet werden. Bislang davon profitiert haben das Kammerorchester Basel, die Basel Sinfonietta, das La Cetra Barockorchester sowie das Ensemble Phoenix. Die neue Förderperiode soll am 1. Januar 2021 beginnen.