Das tripartite Globale Dialogforum über Beschäftigungsverhältnisse im Bereich Medien und Kultur fand von Mittwoch, 14. Mai bis Donnerstag, 15. Mai 2014 in Genf bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) statt.
Die FIM-Delegation setzte sich aus dem Sekretariat und Vertretern/innen folgender Länder zusammen: Argentinien, Finnland, Indien, Israel, Japan, Kenia, Norwegen, Vereinigtem Königreich und der Schweiz. Leider konnte der Vertreter der Musikergewerkschaft Gambias aufgrund von Problemen bei der Visavergabe nicht nach Genf reisen.
Ziel des Forums war die Diskussion über Beschäftigungsbedingungen im Medien- und Kulturbereich (mit Ausschluss des nachgeordneten Sektors der grafischen Künste), um gemeinsame Interessen auszuarbeiten, damit zukünftige Programme leichter umsetzbar sind und Maßnahmen zu ausgewählten Themen auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene ausgearbeitet werden können.
Governments need to ensure that competition legislation does not obstruct the right of workers to freedom of association
Bei den gemeinsam verabschiedeten Punkten ist auf einen impliziten Verweis auf Empfehlung 198 (Abschnitt 6) hinzuweisen, sowie auf eine klare Aufforderung an Regierungen zu einer effizienten Anwendung der Urheberrechte bei Kulturschaffenden (Abschnitte 2 und 7) und die Notwendigkeit, den Geltungsbereich von Wettbewerbsregeln einzuschränken, damit das Recht von Arbeitnehmern/innen auf gewerkschaftliche Vertretung und sozialen Dialog bewahrt werden kann (Abschnitt 7):
6. Ein besseres Verständnis der unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse und anderer Tätigkeitsvereinbarungen im Bereich Medien und Kultur sind notwendig, um klar zwischen einer Arbeitnehmer-Arbeitgeberbeziehung und einer zivilrechtlichen bzw. kaufmännischen Beziehung zu unterscheiden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass kein Spannungsfeld mit den zivilrechtlichen und kaufmännischen Bereichen entsteht und dafür Sorge getragen werden, dass Arbeitnehmer/innen in einem Beschäftigungsverhältnis den Schutz genießen, auf den sie Anrecht haben.
2. […] Wenn es Urheberrechte für Schauspieler/innen, Autoren/innen, Regisseure/innen und andere Fachkräfte gibt, so gehören dazu auch wirtschaftliche und moralische Rechte, wozu eine Vergütung innerhalb einer bestimmten Zeitspanne für die geleistete Arbeit sowie die spätere Zahlung von Urheberrechten oder verbleibenden Tantiemen gehören sollte.
7. […] Regierungen sollen Gesetze zum Schutz von Urheberrechten anwenden und darauf achten, dass die Rechtsetzung über Wettbewerb nicht die Beschäftigten im Medien und Kulturbereich daran hindert, ihre berechtigte gewerkschaftliche Freiheit zu nutzen bzw. am sozialen Dialog mit ihren Sozialpartnern teilzunehmen.
Gemäß diesem Regelungsverfahren werden diese gemeinsamen Punkte der 322. Sitzung des Verwaltungsrates der IAO (November 2014) vorgelegt werden.