Die WIPO-Mitgliedsstaaten verabschieden ein internationales Abkommen zum Schutz audiovisueller Darbietungen
Peking, den 26. Juni 2012: Nach jahrelangen Bemühungen konnten die Verbände ausübender Künstler/innen einen historischen Sieg verzeichnen, da es ihnen gelang, die internationale Gemeinschaft dazu zu bewegen, die Rechte ausübender Künstler/innen auf deren audiovisuelle Darbietungen anzuerkennen.
Von der FIM war diese diplomatische Konferenz, die von 20. bis 26. Juni 2012 stattfand, mit großem Eifer verfolgt worden. Diese verabschiedete ein Abkommen, das den ausübenden Künstlern/innen schon zu lange gefehlt hatte. Nach dem Scheitern der diplomatischen Konferenzen von 1996 und 2000 schloss dieser außergewöhnliche Erfolg von Peking erfolgreich eine schwer hinnehmbare Rechtslücke.
Hervorzuheben ist hierbei insbesondere die Formulierung von Artikel 12, welcher, obschon damit den Staaten die Möglichkeit eingeräumt wird, eine Annahme der Rechteübertragung der Künstler/innen an die Produzenten aufrechtzuerhalten oder diese zu ermöglichen, darin auch darauf verwiesen wird, dass Bestimmungen erlassen werden sollen, die es den Künstlern/innen ermöglichen, im Falle einer solchen Rechtübertragung eine Vergütung zu erhalten. Dies ist auch in Form einer angemessenen Vergütung möglich, ebenso können schriftliche Verträge eingesetzt werden.
Die gemäß dem Peking-Abkommen den ausübenden Künstlern/innen übertragenen Rechte müssen jetzt in nationale Bestimmungen umgesetzt werden. Dies setzt vor allem voraus, dass möglichst viele WIPO-Mitgliedsstaaten so schnell wie möglich dieses Abkommen ratifizieren (aktueller Stand am 26. Juni 2012: 46 Ratifizierungen). Aber der nationale Gesetzgeber muss sich hierbei von den nationalen und internationalen Vertreterorganisationen ausübender Künstler/innen leiten lassen, damit der durch das Abkommen gewährte Schutz in für die Künstler/innen am günstigsten ausfallenden Konditionen umgesetzt wird.
Die FIM beabsichtigt, in dieser Hinsicht umgehend ihre Position zu nutzen, indem von der neuen Möglichkeit reiflich Gebrauch gemacht werden soll, und zwar auf nationaler sowie internationaler Ebene, auf Seiten der anderen Vertreterorganisationen und auch in der Zusammenarbeit mit der WIPO.