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Neu: Tarifordnung für kammermusikalische Aufführungen

Aufgrund eines Entscheids der SMV-Pra?sidentenkonferenz wurde letztes Jahr eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Sie sollte sich mit einer Konzertform befassen, die bisher von den Tarifordnungen noch nicht beru?cksichtigt wurde. Diese neue Tarifordnung AK, die kammermusikalische Auffu?hrungen regelt, wurde ku?rzlich von der Pra?sidentenkonferenz abgesegnet. Sie erga?nzt die vier Minimaltarife, die bereits Anwendung finden und weitherum anerkannt sind : A (bei fallweiser Verpflichtung im Orchester bei o?ffentlichen Auffu?hrungen), B (Tonaufnahmen, inklusive Arbeits- und Archivaufnahmen), C (Tonbildaufnahmen, inklusive Arbeits- und Archivaufnahmen) und D (Aufnahmen fu?r Bu?hnenauffu?hrungen).

Dieser neue Tarif AK betrifft kammermusikalische Auffu?hrungen mit weniger als 13 Musiker*innen. Die Regelungen gelten nicht nur bei fallweiser Verpflichtung, sondern fu?r alle Musiker*innen, sofern sie nicht einem GAV mit anderslautender Regelung unterstehen.

Die Proben sind in der Vergu?tung der Auffu?hrungen inbegriffen. Die zusa?tzlichen Bestimmungen sind identisch mit dem Tarif A. Mehraufwand-Entscha?digungen, Reisespesen, Auswa?rtsspesen, U?bernachtungsentscha?digungen, der Transport schwerer und sperriger Instrumente, etc. entsprechen dem Tarif A.

Die Einfu?hrung des neuen Tarifs ist auch sinnvoll, weil sich die neue Kulturbotschaft auf Richttarife der Branchenverba?nde abstu?tzt und diese nun auch in den Kantonen als Grundlage im Rahmen der Corona-Krisenbewa?ltigung dienen sollen, insbesondere im Hinblick auf die Ausfallentscha?digung.

Die bereits erwa?hnten Tarifordnungen A, B, C und D bleiben unvera?ndert.