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Hier können Veranstalter die Kosten für die Musiker*innen ihrer Konzert- und/oder Aufnahmeproduktion bei Anwendung der SMV-Minimaltarife berechnen. Musiker*innen können ihren Mindestverdienst berechnen.
Die Leistungshonorare stellen Minimalansätze dar und beziehen sich auf normale Orchesterdienstleistungen bzw. Leistungen in Grossformationen. Für kammermusikalische Leistungen bzw. Leistungen in Kleinformationen kommen die Tarifordnungen AK, BK und CK zur Anwendung.
Bei speziellen Anforderungen (solistische Leistungen, Leistungen als Konzertmeister*in oder mit aussergewöhnlichen Spezialinstrumenten sowie Leistungen auf der Theaterbühne, kostümiert oder nicht kostümiert) ist zwischen Veranstalter und Musikerin eine besondere Vereinbarung vor Antritt des Engagements zu treffen.
Diese Tarife gelten nicht für Engagements, die länger als 6 zusammenhängende Tage dauern.