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Hier können Veranstalter die Kosten für die Musiker*innen ihrer Konzert- und/oder Aufnahmeproduktion bei Anwendung der SMV-Minimaltarife berechnen. Musiker*innen können ihren Mindestverdienst berechnen.
Die Leistungshonorare stellen Minimalansätze dar und beziehen sich auf Leistungen in Formationen bis 12 Musiker*innen ( Kammermusik, Ensembles/Bands jeglicher musikalischer Stilrichtung).
Die Probenarbeit ist in den Aufführungs- und Aufnahmehonoraren inkludiert.
Im Fall von mehreren Aufführungen des gleichen Programms für unterschiedliche Arbeitgeber/Veranstalter muss das Formular für jeden Arbeitgeber/Veranstalter einzeln ausgefüllt werden.