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«Es kommt auf uns alle an»

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Am 19. Juni fand in der Bundeshauptstadt die diesjährige ordentliche Delegiertenversammlung statt. Es ging um viel mehr als nur statutarische Routinethemen.

 Einleitende Beiträge von Gastrednern, die den Fokus auf ein besonders brisantes Thema richten, stehen jedes Jahr auf der Tagesordnung der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Musikerverbands. Gewöhnlich kommt auch ein Vertreter des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) zu Wort. Beim SGB handelt es sich um die grösste Schweizer Arbeitnehmerorganisation, der 16 Gewerkschaften verschiedenster Branchen angehören, so auch der SMV. Bemerkenswert ist, dass dieses Jahr der Präsident des SGB selbst vors Plenum trat. Paul Rechsteiner unterstrich die Bedeutung kleinerer Mitgliedergewerkschaften wie des SMV im gemeinsamen Kampf für bessere Arbeitsbedingungen. Wer allein kämpfe, habe nicht viel zu melden, meinte er, und schwenkte sogleich auf die bevorstehende Volksabstimmung über das Bundesgesetz zur Reform der Altersvorsorge 2020. Erstmals nach rund zwanzig Jahren habe es eine Abstimmungsvorlage gegeben, welche die Rente wieder verbessere, nachdem man jahrelang vergeblich gegen den Sozialabbau gekämpft habe. Er verschwieg nicht, dass die Vorlage aufgrund der Erhöhung des Frauenrentenalters um ein Jahr einen Negativpunkt verzeichnet, hingegen betonte er, dass sich auch der Bund Schweizerischer Frauenvereine (BSF) – heute auch unter dem Namen alliance F bekannt – klar für die Abstimmungsvorlage ausgesprochen hat. (Tatsächlich setzt sich alliance F aktiv für die Reform ein. Sie bringe «nachweisliche Vorteile für Frauen», lautet die Begründung.) Mit der neuen Gesetzesvorlage vom 17. März 2017 würde für alle ab 45 Jahren ein gewisses Rentenniveau garantiert. Rechsteiner sprach von «Fortschritt zu einem bescheidenen Preis». Es bestünde Hoffnung, dass der Vorlage zugestimmt wird, und das trotz der mächtigen Gegner, die alle den Sozialabbau mehr fördern als unterbinden: Economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband, FDP und SVP. «Wir werden mit einer Fake-News-Propaganda eingedeckt werden, an der selbst Trump seine Freude hätte», mutmasste der SGB-Präsident. «Es kommt bei der Abstimmung auf uns alle an», lautete sein Appell an alle Anwesenden.

Der zweite Gastredner war nicht minder prominent: Mario Venzago richtete sich direkt an die Musikerinnen und Musiker: «Der Dirigent ist der natürliche Feind des Orchestermusikers: Dieser Spruch gilt, Gott sei Dank, nicht mehr. Ihr seid ein Verband, ihr seid keine Gewerkschaft mehr, die man mit kämpferischen Streiks in Verbindung bringt. Wir sitzen tatsächlich alle im gleichen Boot.» Venzago betonte, man lebe heute generell in grossartigem Reichtum. Umso unverständlicher sei es, dass man immer wieder damit droht, den Bestand der Orchester zu verkleinern. Er sprach unter anderem vom Musikkollegium Winterthur, das vor vier Jahren zu einem Teilzeitorchester zusammengeschrumpft werden sollte. «Es gäbe vielleicht noch die eine oder andere dumme Fusion, die man in diesem Land durchführen könnte. Doch ich warne Sie, eins und eins gibt zunächst null! Ich finde es bedenklich, dass wir immer wieder zittern und bangen müssen.» Venzago erinnerte daran, dass Konrad Adenauer nach dem Krieg, als die Städte ihre Orchester aus Spargründen verkleinern wollten, den Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) eingeführt hat. «Eine historische Tat in schweren Zeiten», so der Chefdirigent des Berner Sinfonieorchesters. «Bei uns in der Schweiz gibt es diesen Schutz immer noch nicht», gab er zu bedenken. Er teilte einige weitere Überlegungen zu Aufnahmetarifen, flexibleren Arbeitsbedingungen, Tourneen, Sponsoring, und wies darauf hin, dass es in den Orchestern in aller Regel keine Gremien zur ethischen Überwachung gebe, vergleichbar den Corporate-Governance-Abteilungen in grossen Unternehmen. «In Zeiten des Wandels sind viele alte Aufgaben vorbei. Neue Aufgaben gibt es viele», so Venzago abschliessend.

Vorstand um Tessiner erweitert

Der satzungsgemässe Teil der Delegiertenversammlung begann mit der durchweg einstimmigen Abnahme der Tätigkeitsberichte sämtlicher Sektionen sowie der Tätigkeitsberichte von Zentralvorstand und Zentralsekretariat, gefolgt von der ebenfalls einstimmigen Abnahme der Jahresrechnungen (Zentralkasse, Solidaritätsfonds, Sterbekasse) und des Berichts der Geschäftsprüfungskommission. Sodann wurde an den Zentralvorstand und die Zentralsekretärin die Décharge erteilt. Gegenstand einer eingehenden Diskussion waren vier Anträge des Zentralvorstands auf Statutenänderung. Das Verfahren zur Aufnahme neuer Mitglieder wurde dahingehend geändert, dass keine Publikation der Namen der Neumitglieder in der SMZ mehr nötig ist. Des Weiteren wurde eine ungenau übersetzte Passage in der französischen Fassung bereinigt. Der dritte Änderungsantrag bezog sich auf Art. 24 (Aufgaben der Sektionen). Gemäss eines Abänderungsantrags eines Delegierten wurde der Artikel bezüglich der Geschäftsstellen wie folgt revidiert: «Die Sektionen führen Geschäftsstellen. Über Ausnahmen entscheidet der Zentralvorstand.» Der vierte Antrag des Zentralvorstands galt der Zusammensetzung des Vorstands. Anstelle von vier bis sechs Mitgliedern umfasst dieser künftig fünf bis sieben Mitglieder. Hintergrund dieser Anpassung sind die neuen Fördervoraussetzungen des Bundesamts für Kultur hinsichtlich einer gesamtschweizerischen Repräsentanz. Im weiteren Verlauf der DV wurde der 1980 in Bellinzona geborene Schlagzeuger Luca Borioli in den Vorstand gewählt. Er wirkt als Schlagzeuglehrer am Konservatorium Zürich und als Zuzüger in verschiedenen Schweizer Berufsorchestern. Darüber hinaus hat er an der Universität Zürich ein Studium in Politikwissenschaft und Geographie absolviert.

Good Governance

Weiterhin auf der Tagesordnung standen zwei Anträge der Sektion Waadt sowie drei Anträge der Sektion Zürich. Erstere Sektion hatte im Vorfeld der DV den Vorschlag eingebracht, die Kündigungsfrist für den Austritt aus dem SMV auf einen Monat herabzusetzen. Mit dem zweiten Antrag sollte der Austritt auf das Ende jedes Monats möglich sein. Während der zweite Antrag angenommen wurde, lehnten die Delegierten den ersten Antrag auf Empfehlung des Zentralvorstands mit knapper Mehrheit ab. (Seine Ablehnungsempfehlung begründete der ZV mit der drohenden Gefahr einer geringeren Planungssicherheit.) Zukünftig ist also der Austritt monatlich unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Der erste Antrag der Sektion Zürich schien eine Anregung Venzagos aufzugreifen, obgleich die thematische Überstimmung dem Zufall geschuldet war. Antragsgegenstand war die Gründung eines Gremiums, das Prinzipien einer Good Governance des SMV erarbeitet. Diese sollten «fortan als organisations- und kulturbildender Wertekanon dienen, an dem sich die entscheidenden Gremien und leitenden Funktionsträger immer wieder neu orientieren können und sollen», hiess es in einer Erklärung der Sektion. Der Antrag stiess bei den Delegierten auf einhellige Zustimmung und wurde ohne Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen. Der zweite Antrag der Sektion Zürich forderte eine Aufstockung des Zentralsekretariats. Mit Blick auf die laufenden Fusionsgespräche mit den anderen Berufsmusikerverbänden (STV, SMS und MSS) wurde dieser Antrag jedoch von der Sektion an der DV zurückgezogen, um bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt erneut gestellt zu werden. Zu guter Letzt beantragte die Sektion Zürich, Heinz Marti für seine langjährige herausragende Tätigkeit als Präsident der Sektion Zürich und Zentralpräsident des SMV zum Ehrenmitglied des Verbands zu ernennen. Die Liste seiner Verdienste ist lang. Einstimmig angenommen wurde auch dieser Antrag.

Wie jedes Jahr standen auch Rückmeldungen aus der vorangegangenen Präsidentenkonferenz auf der Tagesordnung. Der Zentralpräsident informierte kurz über den aktuellen Stand der Fusionsgespräche mit den Berufsmusikerverbänden und erwähnte die diesbezügliche Diskussion, welche die Präsidentinnen und Präsidenten der SMV-Sektionen in ihrer morgendlichen Sitzung geführt hatten. Hintergrund der Fusionsgespräche sind die neuen Fördervoraussetzungen des BAK und die sich daraus ergebenden Umwälzungen im Verbandswesen. Sollte sich ein Zusammenschluss abzeichnen, wird per März 2018 ein neues Unterstützungsgesuch beim BAK eingereicht werden. Andernfalls bleibt die im Frühjahr 2017 zwischen dem SMV und dem BAK abgeschlossene Leistungsvereinbarung bestehen.

Jede Stimme zählt!

Als letzter Punkt stand ein Kurzreferat zur Altersvorsorge 2020 auf der Tagesordnung. Die stellvertretende Sekretariatsleiterin des SGB, Doris Bianchi, umriss die Vorteile der Rentenrevision: Die Revision sieht eine Zusatzfinanzierung der AHV vor, die notwendig ist, da die geburtenstarken Jahrgänge («Babyboom») jetzt ins Rentenalter kommen. Dies führt zu wachsenden Ausgaben für die AHV, die nicht Schritt halten mit den Einnahmen. Zusätzliche Einnahmen für die AHV würden über die Mehrwertsteuer generiert, was die Konsumenten jedoch nicht zu spüren bekämen, da der Mehrwertsteuersatz vorerst gleichbleiben würde. (Jene Mittel, die heute in die IV fliessen, würden der AHV zugutekommen.) Erst 2021 würde die Mehrwertsteuer um 0.3 Prozent angepasst werden. Weniger erfreulich ist die Erhöhung des Frauenrentenalters. Diese umstrittene Teilmassnahme würde allerdings abgefangen durch die Stärkung der AHV (70 Franken monatlich mehr für alle Rentnerinnen und Rentner der kommenden Rentengeneration.) Gegen die Vorlage wird immer wieder das Argument eingebracht, dass die jetzigen Rentnerinnen und Rentner nicht von der AHV-Erhöhung profitieren würden. Dem ist zu entgegnen, dass die vom SGB mitinitiierte AHVplus-Initiative im September 2016 von 59.4 Prozent der Stimmberechtigten bedauerlicherweise abgelehnt wurde. Zudem wären jetzige Rentnerinnen und Rentner von einer Erhöhung des Rentenalters ebenso wenig betroffen wie von der Verschlechterung der Pensionskassenleistungen. Die Vorlage sieht vor, dass Arbeitgeber mehr in die Pensionskasse einzahlen und der Mindestumwandlungssatz von 6.8 Prozent auf 6 Prozent gesenkt wird. (Diese Grösse gibt an, wie viel Rente man von seinem gesparten Geld aus der Pensionskasse bekommt.) Der Sozialschutz für Personen, die wenige Jahre vor der Pensionierung ihre Stelle verlieren, würde erhöht, da der Anspruch auf eine spätere Pensionskassenrente bei Arbeitslosigkeit nicht erlöschen würde. Interessant für Kulturschaffende ist die Aussicht auf eine gleitende Pensionierung. In der Kulturbranche würde so manche Arbeitskraft, anstatt von heute auf morgen mit Arbeiten aufzuhören, eine Kombination von Arbeit und Pensionierung bevorzugen. Das wäre bei Annahme der Vorlage zukünftig möglich, da man früher in Rente gehen könnte und die Kürzung an den Beiträgen niedriger ausfallen würde als bisher. Angesichts dieser und vieler weiterer Vorteile, die hier aus Platzgründen nicht genannt werden können (zur Vertiefung siehe auch den Artikel zur Altersvorsorge in der Juli-Ausgabe), stellt sich die Frage, was die Gegner eigentlich wollen. Sie bezwecken unter anderem, dass sich Erwerbstätige vermehrt auf die 3. Säule stützen und die AHV-Kassen leer werden, um dann das Rentenalter von 67 einzuführen. Bianchi erinnert an leere Kassen der Invalidenversicherung Ende der Neunzigerjahre. Damals seien laufende Renten gesenkt und gar gestrichen worden. Um ein solches Horrorszenario auszuschliessen, sind alle, denen soziale Sicherheit etwas bedeutet, zur Wahlurne gebeten.

Das ausführliche Protokoll der Delegiertenversammlungen finden Sie hier: Protokoll_DV2017