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Urheberrechtsrevision: Suisseculture nimmt ernüchtert Kenntnis von der vorgeschlagenen Revision

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[Medienmitteilung 11.12.2015] Suisseculture, der Dachverband aller Schweizer professionellen Kulturschaffenden begrüsst die meisten in der Vernehmlassungsvorlage enthaltenen Vorschläge. Die Vorschläge nehmen einen grossen Teil der Punkte auf, die in einem Konsens der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12), vorgeschlagenen wurden. Zudem wird neu das längst fällige Verleihrecht eingeführt, und es wird die Schutzfähigkeit der Fotografien an die veränderten Umstände angepasst. Gleichwohl wird von Suisseculture bemängelt, dass immer noch wichtige Elemente in der Vorlage fehlen. Suisseculture wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren mit Nachdruck für diese einsetzen.

Die Vorlage entspricht in weiten Teilen den Vorschlägen der Arbeitsgruppe Urheberrecht (AGUR12), die Ende 2013 im Rahmen eines Konsenses von Vertretern der Kulturschaffenden, Konsumenten und Nutzerverbänden ausgearbeitet wurde. Als zentrales Anliegen sollen zeitgemässe gesetzliche Bedingungen geschaffen werden, damit Urheberinnen und Urheber auch im Internetzeitalter fair abgegolten werden und der Kreativwirtschaft die wirtschaftliche Basis nicht entzogen wird.

Suisseculture unterstützt die Anpassungen, welche die Kulturschaffenden im Internetzeitalter besser schützen sollen, stellt jedoch zusätzliche Forderungen:

Verbesserte Situation für Kulturschaffende bei Online-Nutzung ihrer Werke
Die Konsumenten sollen auch weiterhin geschützte Werke aus dem Internet für den privaten Gebrauch frei herunterladen können. Suissculture unterstützt die vorgeschlagenen Schutzmassnahmen bezüglich des Hochladens und der illegalen Verbreitung geschützter Inhalte. Es sollen jedoch nicht nur Internetprovider in die Pflicht genommen werden, um den Zugang zu illegalen Quellen einzuschränken oder zu verhindern, sondern es soll auch sichergestellt werden, dass die Berechtigten für solche Verwendungen ihrer geschützten Werke und Leistungen angemessen entschädigt werden.

Neue Entschädigungsansprüche unvollständig
Es fehlen konkrete Vorschläge bezüglich des Hochladens geschützter Werke durch Private innerhalb von Social Media, die vernünftigerweise über kollektive Verwertungssysteme abgegolten werden sollten.

Verleihrecht und verbesserter Schutz der Fotografie wird begrüsst
Suisseculture nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass in der Vorlage das längst fällige Verleihrecht enthalten ist. Dadurch werden Autorinnen und Autoren beim Verleihen ihrer Bücher endlich entschädigt. Dass die moderne Form des Verleihens, wie sie in den Bibliotheken heute schon praktiziert wird, nicht auch gleich als E-lending mitenthalten ist, wird bedauert und nachgefordert.

Begrüsst wird die vorgesehene Erweiterung des Schutzes der Fotografie, insbesondere der Pressefotografie, da dadurch die Rechtesituation geklärt, und für die Fotografinnen und Fotografen unsichere Rechtsverfahren nicht weiter notwendig sein werden.

Fehlende Vergütung für audiovisuelle und journalistische Werke an die Urheberinnen und Urheber
Online-Plattformen (Video on Demand) für Kino- und Fernsehfilme haben den Videoverleih weitestgehend abgelöst. Entsprechend muss das Urheberrecht an diese technische Entwicklung angepasst um der heutigen Internetnutzung gerecht zu werden. Diese Änderung fehlt bisher in der Vorlage. Ebenso nichts darin enthalten ist über die unverzichtbaren Vergütungsansprüche von Journalistinnen und Journalisten für Nutzungen ihrer Werke im Internet. Beides Anliegen für die sich Suisseculture weiterhin einsetzen wird.

Weitere noch unberücksichtigtes Anliegen für die Suisseculture sich einsetzen wird
– Das Folgerecht für bildenden Künstlerinnen und Künstler beim Weiterverkauf ihrer Werke durch den professionellen Kunsthandel.
– Die Schutzfristverlängerung für Interpreten.

Vorschläge zur Effizienz und Transparenz der Verwertungsgesellschaften
Ständige Anpassung und Überprüfung der Effizienz und Transparenz der Verwertungsgesellschaften erachtet Suisseculture als wichtiges Anliegen. Allerdings besteht kein Anlass zu einer verschärften behördlichen Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften. Die Verwertungsgesellschaften sind privatrechtliche Organisationen (Vereine oder Genossenschaften) mit der entsprechenden Kontrolle durch ihre Organe. Die heutige Aufsicht durch das IGE und die Kontrolle durch die Organe und das Mitbestimmungsrecht ihrer Genossenschafter und Vereinsmitglieder, zu denen auch tausend ihr angeschlossen Urheberinnen und Interpreten gehören, betrachtet Suisseculture als ausreichend.

Suisseculture setzt sich dafür ein, dass der in der AGUR12 erarbeitete Konsens intakt bleibt damit die Urheberinnen und Interpreten auch im Internetzeitalter weiterhin geschützt sind und auch in Zukunft angemessene Entschädigungen für die Verwendungen ihrer Werke und Leistungen erhalten. Gleichzeitig wird Suisseculture sich aber auch für die von ihr und ihren Mitgliederverbänden eingegebenen weitergehenden Forderungen einsetzen und diese im Rahmen des nun anlaufenden Gesetzgebungsverfahrens mit Nachdruck geltend machen.
Johanna Lier, Schriftstellerin und Präsidentin von Suisseculture meint: «Das Verbot der Piraterie ist notwendig. Aber das reicht nicht. Denn das Internet ist mittlerweile der wichtigste Marktplatz und die bedeutendste Austauschplattform für Kunst und Kultur. Wir brauchen rechtliche Grundlagen, so dass Künstler und Künstlerinnen über die Verbreitung, Verwendung und die Vergütung ihrer Werke selbstständig entscheiden können.»