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FDP-Fraktion bläst zum Raubzug gegen die Kulturschaffenden

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Medienmitteilung von Suisseculture

Mit einer jüngst gestarteten parlamentarischen Initiative von NR Wasserfallen fordert die Nationalratsfraktion der FDP die Abschaffung der Leeträgervergütung. Die Leerträgervergütung wurde 1992 in der Schweiz als Reaktion auf das Kopieren von Vinylplatten auf Kassettentonbandgeräte eingeführt. Das System der Leerträgervergütung sieht vor, dass privates Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken erlaubt ist. Als Kompensation für die entgangene Entschädigung haben die Herstellerinnen und Importeure der Ton- und Tonbildträger gemäss dem geltenden Urheberrechtsgesetz eine Vergütung an die Kulturschaffenden und Rechteinhaber zu bezahlen. Diese Entschädigung wird den Urheberinnen und Urheber über ihre Verwertungsgenossenschaften ausbezahlt.

Heute werden musikalische, filmische und literarische Werke sowie Werke der bildenden Kunst und Fotografien millionenfach vervielfältigt, ohne dass diejenigen, die diese Werke geschaffen haben, auch nur einen Rappen daran verdienen. Das Herunterladen aus illegalen Quellen ist in der Schweiz erlaubt. Durch das illegale Angebot und das millionenfache Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke brechen die Einnahmen und somit die Lebensgrundlage der Künstlerinnen und Künstler ein. Hier ist die Politik offenbar nicht willens oder nicht fähig, Abhilfe zu schaffen, sondern übernimmt unbesehen die Ansichten der Vertreter der IT-Industrie.

Mit der falschen Behauptung, bei der Leerträgervergütung handle es ich um eine Mehrfachbelastung für Konsumenten, will die FDP-Fraktion hingegen nun auch noch diese bescheidene Entschädigung kappen und dadurch die Milliardengewinne der Leerträgerhersteller und -importeure auf Kosten der Kulturschaffenden optimieren. Nicht bekannt ist, ob sich die FDP bewusst ist, dass sie mit diesem Vorschlag die Schweiz dazu anzustiften versucht, das von ihr ratifizierte internationale Abkommen im Bereich des geistigen Eigentums zu verletzen.

Abgesehen davon kann es ohnehin nicht angehen, dass diejenigen, welche die Arbeit bzw. die Finanzierung der Inhalte dieser Leerträger geleistet haben, nichts von den daraus erzielten Einnahmen erhalten. Suisseculture wendet sich entschieden gegen diesen Versuch der Enteignung der Künstlerinnen und Künstler und wird sich vehement jedem weiteren Versuch einer Aushöhlung deren Ansprüche entgegenstellen: Geistige Arbeit hat ihren Preis!

Suisseculture, Zürich, 26. März 2013