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Budapester Erklärung: Künstler fordern ihren anteiligen Betrag an Einnahmen

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AUSÜBENDE KÜNSTLER SETZEN SICH GEMEINSAM FÜR IHREN ANTEILIGEN BETRAG AUS EINNAHMEN EIN

Online-Musikdienste haben zwar zu einem Wandel in der Musikbranche geführt, aber ausübende Künstler/innen erhalten nicht ihren anteiligen Betrag aus den daraus entstehenden Einnahmen.

Die moderne Gesetzgebung räumt ausübenden Künstlern/innen das Recht ein, die Verfügbarmachung ihrer Darbietungen im Internet oder auf anderen Netzwerken zu gestatten und für eine solche Nutzung eine Vergütung zu erhalten.

Die Vergütung ausübender Künstler für die Nutzung ihres Beitrags sollte, anteilig an seinem Wert und in Ausgleich mit anderen Mitwirkenden, gerecht sein. Ein Verteilung der Online-Einnahmen von 50:50 mit den Tonträgerproduzenten erfüllt sicher diese Kriterien.

Gegenwärtig ist dies jedoch keineswegs der Fall. Der Anteil, den ausübende Künstler/innen erhalten, ist weder gerecht, noch anteilig an seinem Wert noch gegenüber anderen Mitwirkenden ausgewogen.

Dafür muss eine Lösung gefunden werden. Neue Rahmenbedingungen muss man sich vorstellen und sich dafür einsetzen, um ein Umfeld zu schaffen, das gegenüber ausübenden Künstlern/innen, auch gegenüber den Verbrauchern, so gerecht wie gegenüber den anderen Betroffenen ist.

Zu diesem Zweck appellieren die Teilnehmer/innen der FIM-Konferenz über Online-Musik, die von 20. bis 21. November 2014 in Budapest stattfand, an ausübende Künstler/innen und deren Vertreter, damit diese sie unterstützen mögen und somit die größtmögliche Koalition von Künstlern/innen zu schaffen, um eine gerechte, anteilige und ausgewogene Vergütung für die Online-Nutzung ihrer Darbietungen durch alle, von ihrer Gemeinschaft unterstützten Möglichkeiten, zu erreichen.

Budapest, 21. November 2014

Quelle: Internationale Musikerföderation