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Die AHV muss gestärkt werden – jetzt!

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Daniel Lienhard, 29.10.2020

Seit März 2020 werden Unterschriften für die eidgenössische Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» gesammelt – keine leichte Aufgabe in Corona-Zeiten. Die breit abgestützte Initiative betrifft alle heutigen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner, insbesondere auch die freischaffenden Musikerinnen und Musiker.

Frauen und Männer, die in ihrem Beruf ein überdurchschnittliches Salär beziehen, müssen sich in der Regel keine Sorgen um ihre finanzielle Situation im Alter machen. AHV-Rente, Pensionskasse, Ersparnisse der 3. Säule und allfälliger Immobilienbesitz garantieren einen unbeschwerten Lebensabend.

Bei einem grossen Teil der Schweizer Bevölkerung sieht es anders aus: Obwohl die Verfassung vor-schreibt, dass mit den Renten aus AHV und zweiter Säule die «Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise» ermöglicht werden soll, stecken viele Haushalte insbesondere wegen der hohen Mieten und Krankenkassenprämien in finanziellen Schwierigkeiten. Mehr als 200’000 Menschen im Rentenalter haben nicht genug zum Leben und benötigen Ergänzungsleistungen. Nachdem die Altersarmut bis 2013 gesunken ist, steigt sie jetzt wieder an. 25 Prozent der Menschen im Rentenalter sind armutsgefährdet.

Aus diesen Gründen beschloss die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB, in der Altersvorsorge mit einer Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente in die Offensive zu gehen. Seit dem 3. März 2020 und bis am 14. November 2021 werden die dafür nötigen 100’000 Unterschriften gesammelt.

Eine bezahlbare Investition

Die AHV – das Herzstück der schweizerischen Sozialwerke – fusst auf der Solidarität zwischen den Generationen und ist ein Erfolgsmodell. Dennoch ist der Status quo bei den Renten unbefriedigend: Auch wer sein Leben lang gearbeitet hat, bekommt von der AHV maximal 2370 Franken. Die Hälfte aller Personen, die 2017 in Rente gingen, muss aber mit weniger als 1777 Franken pro Monat auskommen, was längst nicht bei allen durch eine Rente aus der Pensionskasse ergänzt wird. Die letzte grössere AHV-Rentenerhöhung erfolgte vor fast 50 Jahren. Eine 13. AHV-Monatsrente, was einer Erhöhung um 8,33 Prozent entspricht, wäre jetzt an der Zeit. Gemäss Schätzungen des SGB wäre die AHV 2030 mit rund 4,7 statt den heutigen 4,35 Lohnprozenten weiterhin bestens finanziert. Die 2,7 Milliarden, die eine 13. AHV-Rente kostet, wäre mit diesem geringen Lohnbeitrag der Arbeitnehmenden finanzierbar, oder aber mit einem Teil der Gewinne der Nationalbank.

Mehr Geschlechtergerechtigkeit

Die heutige Situation ist für Frauen besonders problematisch, da ein Drittel der Frauen keine Rente aus der 2. Säule erhält und viele Frauen nur Pensionskassen-Renten von 500 – 800 Franken erhalten. Die Initiative für eine 13. AHV-Rente ist darum auch aus der Geschlechter-Perspektive das Gebot der Stunde. Vania Alleva, die Präsidentin der Gewerkschaft Unia, nennt zwei wichtige Gründe, warum die AHV ein Stück Geschlechtergerechtigkeit darstellt. Der erste ist die Tatsache, dass die AHV generell tiefe Einkommen gegenüber Spitzeneinkommen bevorzugt. Auch die Spitzenverdiener erhalten maximal das doppelte der minimalen AHV-Rente. Von diesem Umverteilungseffekt zugunsten der kleinen Löhne profitieren überdurchschnittlich viele Frauen, da sie nicht nur bei den Löhnen nach wie vor diskriminiert werden, sondern auch häufig in Tieflohnbranchen arbeiten. Der zweite Grund ist, dass Frauen auch tiefere Löhne haben, weil sie nach wie vor den Hauptteil der unbezahlten Betreuungsarbeit in der Familie übernehmen. Darum sind ihre Berufslaufbahnen durch Erwerbsunterbrüche, Teilzeitarbeit und beschränkte Aufstiegschancen geprägt. Die AHV anerkennt die Betreuung von Kindern und Angehörigen als sozial wertvolle Arbeit, die zu Rentenansprüchen führt. Darum sind die AHV-Renten der Frauen fast gleich hoch wie diejenigen der Männer.

Ungewisse Zukunft der Pensionskassen

Die Pensionskassen, das zweite Standbein vieler Rentner, gehen einer ungewissen Zukunft entgegen: Pierre-Yves Maillard, der Präsident des SGB, schreibt dazu: «Die grossen Probleme des Kapitaldeckungsverfahrens bei den noch lange anhaltenden tiefen Zinsen treffen die 2. Säule am stärksten. Seit rund zehn Jahren brechen die Pensionskassenrenten regelrecht ein. Seit 2005 sind die PK-Renten real durchschnittlich um 8 Prozent gesunken – und der Sinkflug beschleunigt sich immer mehr.» Die schweizerischen Pensionskassen müssen sich vorwerfen lassen, dass sie mit dem Geld ihrer Versicherten nur eine geringe Rendite erwirtschaften, wesentlich weniger als zum Beispiel der norwegische Staatsfonds, dessen Verwaltungskosten ausserdem zehnmal kleiner sind. Auch bei der AHV belief sich laut Bundesamt für Sozialversicherungen der Verwaltungsaufwand 2016 auf nur 160 Franken, während er bei den Pensionskassen aber 1200 Franken pro Kopf beträgt.

Die bürgerlichen Parteien fordern den Ausbau der 3. Säule, was heisst, dass alle für sich selbst schauen sollen. Maillard bemerkt dazu, dass die private Vorsorge hauptsächlich Personen mit hohen Einkommen dient, und zwar auf Kosten der Allgemeinheit. Die 3. Säule sei vor allem ein Steuersparinstrument und bringe kaum finanzielle Absicherung im Alter, die Steuerausfälle betrügen hingegen jährlich 2,5 Milliarden Franken. Hinzu kommt, dass die monatliche Einzahlung in die 3. Säule für eine Zusatzrente in der Höhe einer 13. AHV-Rente je nach Einkommen und Zivilstand das Fünf- bis Zehnfache beträgt.

Die finanziellen Verhältnisse von Musikerinnen und Musikern verbessern

Die Einkommensverhältnisse von Musikerinnen und Musikern, egal, ob sie als Komponistinnen und Komponisten, pädagogisch, solistisch oder in Orchestern tätig sind, widerspiegeln diejenigen der Schweizer Bevölkerung: Neben wenigen Spitzenverdienerinnen und -verdienern und vielen, die finanziell gut über die Runden kommen, gibt es eine sehr grosse Zahl von Musikerinnen und Musikern, die freischaffend tätig oder in Teilpensen angestellt sind. Damit kann man in der Schweiz nicht reich wer-den. Selbst eine Festanstellung in einem Orchester ist keine Garantie für eine existenzsichernde Rente im Alter. Was Vania Alleva im Hinblick auf die Frauen konstatiert, trifft auf unseren Berufsstand eben-falls zu: Eine 13. AHV-Rente würde das Problem der tiefen Löhne zwar noch nicht lösen, wäre aber ein wichtiger Schritt in Richtung einer echten, existenzsichernden Altersvorsorge für alle.

www.ahvx13.ch