Per 1.9.2022 werden die SMV-Tarife um 5.8% erhöht, um die aufgelaufene Teuerung zu kompensieren.
Der nachfolgende Auszug aus den Tarifordnungen enthält nur eine Auswahl der neuen Tarife; für die korrekte Berechnung sind die vollständigen SMV-Tarifordnungen und/oder der Tarifrechner zu verwenden.
Für fallweise Verpflichtungen in Orchestern, die Mitglied von orchester.ch sind, kommt der Tarifvertrag orchester.ch-SMV zur Anwendung, der ebenfalls an die Teuerung angepasst wurde.
1. Orchestertarife, gültig ab 1.9.2022
Auszug aus den Tarifordnungen A, B und C (live performance/Aufnahmen Orchester) | |
Für die Abgeltung von Leistungen, die von Musikerinnen und Musikern im Orchester bei fallweiser Verpflichtung erbracht werden, gelten die folgenden für das gesamte Gebiet der Schweiz verbindlichen Bestimmungen, wobei es sich um Mindestansätze handelt. | |
Probe bis zu maximal 3 Stunden Dauer | 185.00 |
Aufführung bis zu maximal 3 Stunden Dauer | 215.00 |
Vorprobe: Unmittelbar vor der Aufführung stattfindende Probe, sofern die Dauer von Probe und Aufführung zusammen einschliesslich einer halbstündigen frei verfügbaren Ruhepause zwischen Probe und Aufführung 3 Stunden nicht übersteigt. Andernfalls gilt sie als selbständige Probe. | 78.00 |
Überzeit: Proben mit Ausnahme von Haupt- und Generalproben zu Bühnenwerken und Oratorien dürfen grundsätzlich nicht länger als 3 Stunden dauern. Pro angebrochene Viertelstunde ist die Überzeit bei Aufführungen sowie bei Proben zu entschädigen mit | 23.00 |
Zulagen: Stimmführer der Streichergruppen, erste Bläser, Solopauken und Harfen sowie Nebeninstrumente, sofern sie neben dem Hauptinstrument zur Anwendung kommen, haben Anspruch auf eine Zulage pro Dienst von | 32.00 |
Auswärtsspesen: Feste Entschädigung bei jeder Auswärtsverpflichtung | 62.00 |
Auswärtsverpflichtung mit zwei Auswärtsmahlzeiten oder zwei Auswärtsdiensten pro Tag | 93.00 |
Tonaufnahmesitzung bis zu 3 Stunden | 237.00 |
für jede weitere angebrochene Viertelstunde | 32.00 |
Für die Abgeltung der Erstverwertungsrechte zusätzlich pro verwerteter Minute | 3.20 |
Tonbildaufnahmesitzung bis zu 3 Stunden | 275.00 |
für jede weitere angebrochene Viertelstunde | 39.00 |
Für die Abgeltung der Erstverwertungsrechte zusätzlich pro verwerteter Minute | 5.30 |
2. Kammermusik-/Ensemble-Tarife, gültig ab 1.9.2022
Auszug aus der Tarifordnung AK (live performance Kammermusik) | |
Kammermusikalische Aufführungen sind Aufführungen mit weniger als 13 Musikerinnen und Musikern (Ensembles jeglicher musikalischer Stilrichtung). Die Probenarbeit ist in den Aufführungstarifen enthalten. | |
Aufführung bis zu maximal 2 Stunden Dauer | 741.00 |
Wiederholung des gleichen Programms beim gleichen Arbeitgeber/Veranstalter | 529.00 |
Überzeit pro angebrochene Viertelstunde | 23.00 |
Reisezeit-Entschädigung/Spesen entsprechend Tarifordnung A |
Guten Tag
Ich habe eine Frage. Sind diese Tarife auch für freischaffende Orchesterprojekte verbindlich? Was raten Sie Musikern, bei Bezahlung von knapp der Hälfte (!) des eigentlich angemessenen und geforderten Honorars und ohne Spesen bei gewissen freiberuflichen Orchestern aus Profimusikern? Oft wird aus Angst vor Einkommensverlust geschwiegen, da es genügend Leute auf dem Markt gibt, die für diese Dumping Preise spielen.
Unsere Orcghestertarife gelten für alle Orchester. Falls ein Orchester Dumpingangebote macht, sind wir froh über eine entsprechende Mitteilung an info@smv.ch. Um bei solchen Orchestern intervenieren zu können, sind wir auf möglichst genaue Informationen angewiesen. Ihre Nachricht wird in jedem Fall absolut vertraulich behandelt.
Guten Tag sehr geehrte Administration des SMV
Wurden die Tarife auch für Musikpädagog*innen an die neuste Teuerung angepasst? Ich fand keine neue Tabelle, die aktuellste ist von 2021.
Beste Grüsse,
Kay Lanis
Die Tarife für Musikpädagog*innen werden nicht vom SMV herausgegeben, sondern vom SMPV. Wir haben keinen Einfluss darauf, ob und wann diese an die Teuerung angepasst werden.
Guten Tag
Wie sehen Tarife für Gottesdienstbegleitungen mit Musikern aus?
Herzlichen Dank für eine Rückmeldung
Aktuell gilt dafür der Tarif AK, Kammermusik. Wir werden jedoch wahrscheinlich demnächst einen neuen Tarif für solche Kurzeinsätze einführen.
Guten Tag, gelten die gleichen Tarife bei Einsätzen in einem Amateurorchester?
Ja. Wenn Profis zum Einsatz kommen.
Welchen Tarif kann ein freiberuflicher Solist, der mit einem Orchester spielt, verlangen? Pro Probe und pro Aufführung? Tagespauschale wie bei Orchesterproben? Danke.
Guten morgen,
Der SMV hat keine eigentlichen Tarife für Solisten. Wir empfehlen aber, mindesten den Tarif AK (Kleinformationen, Kammermusik) zu verlangen: https://smv.ch/de/services/calculator-chamber-music/
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an info@smv.ch
Liebe Grüsse
Beat Santschi
Zentralsekretär SMV
Guten Tag
Gelten die gleichen Tarife auch für den Dirigenten. Gibt es hierzu eine Tarif-Vorgabe für Amateur Kammerorchester?
Vielen Dank
Die SMV-Tarifordnungen wurden nicht in erster Linie für Dirigenten geschaffen. Aber der Schweizerische Berufsdirigentinnen- und Berufsdirigentenverband SBDV gibt Honorarempfehlungen für Dirigenten heraus: https://sbdv.ch/de/anstellung