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Unterschreiben Sie das Referendum gegen die Reform der 2. Säule!

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Mehr bezahlen, um weniger zu erhalten, das ist das Rezept der bürgerlichen Parlamentsmehrheit. Angesichts der verhängnisvollen Konsequenzen vor allem für kleine Einkommen und Teilzeitbeschäftigte wurde ein Referendum lanciert.

Nach der AHV-Revision, über die am 25. September 2022 abgestimmt wurde, ist nun die 2. Säule die neue Baustelle der Altersvorsorge. Nach intensiven Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften (auf der einen Seite der Schweizerische Arbeitgeberverband, auf der anderen der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse) wurde eine kluge Kompromisslösung gefunden: Der Umwandlungssatz, von dem die Rente abhängt, wäre zwar gesenkt worden, aber mit einer Garantie des Rentenniveaus im BVG-Obligatorium und einer Verbesserung der Rentenabsicherung für Personen mit tiefen Einkommen und für Teilzeitbeschäftigte. Es war ein solidarischer Lohnbeitrag (0,25% für die Arbeitnehmenden, 0,25% für die Arbeitgeber) vorgesehen: Er wäre von Einkommen bis Fr. 850’000 erhoben worden und hätte es erlaubt, gleichzeitig die Renten von Geringverdienenden anzuheben und zu vermeiden, dass die Renten des Mittelstandes sinken. Durch einen bescheidenen Lohnabzug (für das oben erwähnte Lohnmaximum hätte er je Fr. 2125.- für die Arbeitnehmenden und die Arbeitgeber betragen) hätten die höchsten Einkommen diese soziale Massnahme finanziert. Der Bundesrat übernahm diesen Vorschlag, der von den Sozialpartnern ausgehandelt wurde. Leider scheint die Tatsache, dass die höchsten Einkommen einen geringfügigen Abzug hätten in Kauf nehmen müssen, bei den bürgerlichen Parteien (Mitte, Grünliberale, FDP und SVP) Bauchschmerzen hervorgerufen zu haben. In der Folge haben sie es vorgezogen, diesen Kompromiss in den Beratungen der beiden Parlamentskammern zu torpedieren.

Eine beschämende Demontage

Diese Parteien wollten nicht nur diese Solidaritätsgeste zugunsten der weniger Begüterten nicht akzeptieren, sondern sie fanden im Gegenteil Gefallen daran, ihnen das Leben noch schwerer zu machen. So soll der Umwandlungssatz tatsächlich von 6,8% auf 6% gesenkt werden, was einer Kürzung von 11% des Rentenbetrags ohne jegliche Ausgleichsmassnahme entspricht, während das Minimaleinkommen für den obligatorischen Pensionskassenbeitritt von Fr.22’050 auf Fr. 19’845 gesenkt werden soll. Auf den ersten Blick könnte man es erfreulich finden, dass Personen mit geringeren Einkommen in die 2. Säule einzahlen und so ihre Rente verbessern, aber diejenigen, die das möchten, können das ohnehin schon nach eigenem Ermessen tun (der SMV schlägt übrigens Lösungen vor, die auf die jeweilige persönliche Situation zugeschnitten sind, zum Beispiel für Freischaffende), während die anderen, deren Einkommen unter oder nahe der Armutsgrenze liegt, es nicht tun können, weil ihnen die Mittel dafür fehlen. Man kann sich fragen, was es bringt, diese letztgenannten Personen zu zwingen, für die 2. Säule zu sparen. Wenn zum Zeitpunkt des Renteneintritts die Renten und Einkommen nicht ausreichen, um die Grundbedürfnisse abzudecken, gibt es eine Unterstützung durch die Ergänzungsleistungen. Mit einem reduzierten Umwandlungssatz wird eine zu geringe BVG-Rente für die kleinen Einkommen vermutlich nichts bringen, ausser dass die kantonalen Ausgleichskassen, die für die Ergänzungsleistungen zuständig sind, auf dem Rücken der Geringverdienenden sparen können.

Der Finanzsektor profitiert

Mit dieser Reform gibt es nicht nur keine Verbesserung der Situation der tiefen Einkommen, sondern der Mittelstand wird ebenfalls von einer Rentenkürzung und geringerer Kaufkraft im Rentenalter betroffen, sowie von erhöhten Beitragszahlungen, da die bürgerliche Parlamentsmehrheit auch entschieden hat, den Koordinationsabzug drastisch zu senken. Die Arbeitgeber ziehen vom Lohn die AHV- und Pensionskassenbeiträge ab. Damit die Pensionskassen nur Beiträge auf den Lohnteilen erheben, die nicht durch die 1. Säule versichert sind, gibt es den sogenannten Koordinationsabzug, der 7/8 der maximalen AHV-Rente entspricht. Am 1. Januar 2023 waren das Fr. 25’725.- im Jahr, ein Betrag, der der vom jährlichen Bruttoeinkommen abgezogen wird, um den Beitrag für die 2. Säule zu berechnen. Die rechten Parteien verlangen eine Änderung dieser Berechnung: Der Koordinationsabzug soll auf 20% des AHV-pflichtigen Salärs festgelegt werden, was 2 Milliarden zusätzliche Beiträge in die Kassen spülen würde, mit einem besonders brutalen Anstieg für die niedrigen Einkommen. Dies alles, obwohl das Vermögen der Pensionskassen im Moment 1000 Milliarden übersteigt, eine kolossale Summe, die noch am Wachsen ist (sie hat sich innerhalb von zwanzig Jahren fast verdoppelt), während gleichzeitig die Leistungen sinken. Es handelt sich um eine enorme Profitquelle für den Finanzsektor und die Versicherungen (die sich mit bis zu 10% an den Erträgen der im Rahmen der BVG Versicherten bedienen* und jährlich 7 Milliarden Franken für ihre Verwaltungskosten berechnen). Der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), Pierre-Yves Maillard, ist der Meinung, dass die Rechte versucht, die Leistungen der 2. Säule herunterzufahren, damit die Leute in die 3. Säule einzahlen, die für den Finanzsektor noch lukrativer ist.

In der Abstimmungskampagne vor der AHV-Abstimmung im letzten Jahr hatte die rechte Mehrheit versprochen, die Situation der Frauen und der Rentner in der BVG-Revision zu verbessern. Angesichts des zumindest wenig überzeugenden Resultats, haben die Gewerkschaften (darunter der SGB, zu dem der SMV gehört) und die linken Parteien beschlossen, das Referendum zu ergreifen, während gewisse branchenspezifische Arbeitgeberverbände sich ebenfalls gegen die Reform aussprechen.

Informationen und Möglichkeit, das Referendum zu unterschreiben unter: https://rentenabbau.ch

*siehe zu diesem Thema die Studie Die verlorenen Milliarden – Die Gewinne der Lebensversicherer in der 2. Säule von Matthias Kuert Killer, Travail.Suisse, 2014, 2. Auflage 2016