Der SGB hat einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen bei den Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen ab Januar 2013 herausgegeben: Die AHV- und IV-Renten werden an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, im selben Ausmass werden auch die Hilflosenentschädigungen erhöht.
Der Mindestbeitrag der freiwilligen AHV-Versicherung liegt neu bei Fr. 914.-, die Obergrenze bei Fr. 22‘850.-, was ebenfalls einer leichten Erhöhung entspricht.Die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge BVG werden auf die angepassten AHV-Renten abgestimmt.
Eine Sonderregelung tritt für Kulturschaffende in Kraft. Artikel 9 des Kulturförderungsgesetzes bestimmt, dass der Bund und die Stiftung Pro Helvetia 12% der subventionierten Arbeitsleistungen an die Pensionskasse oder an die Säule 3a der Kulturschaffenden überweisen.