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Subventionserhöhung für das Musikkollegium Winterthur

Im Sinne einer Soforthilfe beantragt der Stadtrat beim Grossen Gemeinderat eine Subventionserhöhung von 150 000 Franken jährlich zugunsten des Musikkollegiums. Dieser Beitrag stellt ein Bekenntnis für den Erhalt des qualitativ hochstehenden Berufsorchesters und zum Erhalt der Vollzeitstellen dar. Damit verbunden ist die Überzeugung, dass das Defizit des Musikkollegiums Winterthur nur verringert werden kann, indem es auf mehrere Schultern verteilt wird.
Die Rechnung des Musikkollegiums Winterthur weist für den Orchester- und Konzertbetrieb ein jährliches Defizit von 500 000 bis 750 000 Franken aus, das in den vergangenen Jahren jeweils aus den verschiedenen Privatfonds der Institution gedeckt worden ist. Bedingt durch die Finanzkrise sind die Kapitalerträge dieser Fonds zusammengebrochen, so dass das Kapital selber abgebaut werden muss. Um die Zukunft des Orchesters zu sichern, sind deshalb grundlegende finanzielle Sanierungsmassnahmen notwendig.

Verschiedene Szenarien zur Behebung des Defizits wurden bereits angedacht. Sparmassnahmen, welche eine Senkung der Pensen der Musikerinnen und Musiker vorgesehen haben, lösten Befürchtungen aus, die Qualität des Orchesters erheblich zu beeinträchtigen. Immerhin trugen diese Diskussionen dazu bei, dass alternative Lösungsansätze ausgearbeitet wurden. Gleichzeitig lösten sie eine eigentliche Solidaritätswelle für das Musikkollegium Winterthur aus.

Der Stadtrat hält weder eindimensionale Sparmassnahmen auf Kosten des Orchesters noch eine einseitige Konzentration auf die Steigerung der Einnahmen für einen gangbaren Weg das Defizit nachhaltig beseitigen zu können. Vielmehr soll im Sinne einer «Opfersymmetrie» die Tilgung des Defizits auf mehrere Schultern verteilt werden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch die Mitglieder und das Stammpublikum sowie die öffentliche Hand sollen ihren Beitrag leisten. Der pauschale Subventionsbeitrag der Stadt Winterthur (inklusive Kanton) beträgt 4,746 Millionen Franken gemäss Rechnung 2011. Mit der Subventionserhöhung um jährlich 150 000 Franken soll im Sinne einer Soforthilfe ein Beitrag geleistet werden. Damit trägt die Stadt dazu bei, dass ein qualitativ hoch stehendes Berufsorchester und ein klassisches Konzertleben, an dem alle Bevölkerungsschichten teilhaben sowie der Erhalt der Vollzeitstellen gesichert werden können. Der Stadtrat stellt daher dem zuständigen Grossen Gemeinderat den Antrag, diesen Zusatzkredit zugunsten des Musikkollegiums zu sprechen.

Es wird im Weiteren bereits heute darauf hingewiesen, dass eine Gesamtüberarbeitung des Subventionsvertrags fällig ist, da dieser überholte Eckwerte in Bezug auf den Finanzausgleich enthält. Mit dieser materiellen Überarbeitung soll jedoch noch zugewartet werden, bis feststeht, ob das Musikkollegium das Stadthaus nach dem Auszug der Stadtverwaltung in einem grösseren Umfang nutzen wird, da auch eine solche Nutzungsausweitung einen Einfluss auf die Subventionsleistung hätte. Der neue, aktualisierte Subventionsvertrag soll innert längstens fünf Jahren ausgehandelt und dem Grossen Gemeinderat unterbreitet werden. In diesem Sinne stellt die jetzt beantragte Subventionserhöhung nur eine Übergangslösung dar.

Stadtrat Winterthur, September 2012