Musikräte von Deutschland, Österreich und der Schweiz stellen vier Forderungen zur Musikalischen Bildung
(DMR) Die durchgängige Erfahrung mit der Vielfalt der Musik in Praxis und Theorie ist insbesondere für Kinder und Jugendliche in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht mehr gegeben.
Die Ursachen hierfür sind in der Hauptsache ausfallender Musikunterricht in der allgemeinbildenden Schule – insbesondere bei den 6 bis 14-Jährigen. Zunehmender Fachkräftemangel und die fehlenden Freiräume durch die Verdichtung des Lebensalltages von Kindern und Jugendlichen verschärfen diese Situation. Die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Kulturellen Vielfalt kann nur Wirkung entfalten, wenn die ganze Bandbreite der musikalischen Vielfalt von Anfang an und ein Leben lang erfahrbar wird.
Musikalische Bildung ist als Teil der kulturellen Bildung integraler Bestandteil einer ganzheitlichen Bildung und damit eine öffentliche Aufgabe. Die Musikräte von Deutschland, Österreich und der Schweiz (D-A-CH) fordern die Parlamente und Regierungen auf allen Ebenen auf, die Rahmenbedingungen für eine kontinuierliche und qualitätsgesicherte Musikalische Bildung herzustellen – sowohl an den Schulen als auch an den Musikschulen.
Die drei Musikräte verabschieden im Rahmen ihrer Jahrestagung in Wien einstimmig die folgenden vier Forderungen zur Musikalischen Bildung:
1) Die Orte kultureller Erstbegegnung wie Kindertagesstätte, Schule und Musikschule müssen eine qualifizierte und kontinuierliche Musikalische Bildung für alle Kinder und Jugendlichen gleich welcher sozialen und ethnischen Herkunft ermöglichen.
2) Alle gesellschaftlichen Gruppen sind aufgefordert, Freiräume für kreative Erfahrungen zu ermöglichen. Dazu gehören die stärkere Integration kultureller Praxen in den Schulalltag durch Kooperationen mit außerschulischen Bildungsträgern und Kultureinrichtungen.
3) Die allgemein bildenden Schulen müssen in die Lage versetzt werden, durchgängig über die gesamte Schulzeit Musikunterricht für alle Klassen anzubieten.
4) Die öffentlichen Musikschulen müssen über ausreichende Unterrichtskapazitäten verfügen, um die instrumentale und vokale Musikalische Bildung gewährleisten zu können. Bei „ganztägigen“ Schulformen soll die Zusammenarbeit von Schulen und Musikschulen institutionalisiert werden.
Die Forderungen der Musikräte orientieren sich an der „Road Map for Arts Education“ der UNESCO (Seoul 2010) und der darauf basierenden „Bonn Declaration“ des Europäischen Musikrates.