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Gemeinsam für einen Neustart des Schweizer Kulturlebens

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Medienmitteilung der Taskforce Culture zum zweiten Treffen der Schweizer Kulturbranche mit Bundesrat Alain Berset

Die Verbände der Schweizer Kulturschaffenden, Kulturunternehmen und der Laienkultur organisiert in der Taskforce Culture trafen sich heute mit Bundesrat Alain Berset sowie den führenden Vertreter*innen der Bundesämter für Kultur, Gesundheit und Sozialversicherungen sowie dem Staatssekretariat für Wirtschaft. Sie betonten die Wichtigkeit von möglichst lückenlosen Entschädigungen sowie der gemeinsamen Erarbeitung von Perspektiven.

Eingangs betonte die Taskforce Culture die Wichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der Kulturbranche. Es braucht effiziente Lösungen für die Betroffenen, die seit nunmehr 11 Monaten unter einem Arbeitsverbot leiden. Nebst der Verbesserung der Unterstützungsmassnahmen – Kultur- und gesamtwirtschaftliche Massnahmen – benötigt die Kulturbranche geeignete Rahmenbedingungen für einen verbindlich planbaren Neustart.  Konstruktive Lösungen in dieser schwierigen Situation lassen sich nur gemeinsam finden. Der Schweizer Kultursektor will seinen Beitrag dazu leisten im engen Austausch mit den Kantonen und den zuständigen Bundesämtern.

Entsprechend standen beim heutigen Gespräch drei Themenkreise im Vordergrund:

  1. Wiederaufnahme des Kulturlebens

Die Kulturverbände betonen den dringenden Wunsch nach Wiederaufnahme des Kulturlebens unter Berücksichtigung der notwendigen gesundheitspolitischen Massnahmen. Nach 11 Monaten Ungewissheit braucht es nun Perspektiven: Für eine schrittweise Wiedereröffnung sind ein ausreichender zeitlicher Vorlauf sowie gemeinsam erarbeitete Schutzkonzepte wichtig. Die Schutzmassnahmen müssen differenzierter ausgestaltet werden, z.B. nach infrastrukturellen Gegebenheiten oder auch nach Veranstaltungsarten. Ausserdem sind in der Phase des Neustarts Beiträge an die neuen Gegebenheiten – künstlerischer oder infrastruktureller Art – sowie für die Rückgewinnung des Publikums entscheidend. Derzeit entstehen in der Szene Konzepte für die Wiederaufnahme von kontrollierten und damit sicheren Kulturveranstaltungen (z.B. «Basler Modell»). Die Kulturbranche sieht das heutige Gespräch als Auftakt für eine enge Zusammenarbeit mit dem BAG, den Kantonen und den Wissenschaftler*innen, um in den nächsten Wochen diese differenzierten Konzepte, Bewilligungskriterien sowie einen Zeitplan zu definieren, damit wir beim Re-Start bereit sind.

  1. Schliessung der Unterstützungslücken

Zweitens legten die Kulturverbände die aktuellen Lücken im Netz der Unterstützungsmassnahmen dar. Da in der Kultur mittlerweile alle Reserven aufgebraucht sind, ist es für den Erhalt der Kulturvielfalt elementar, dass diese Lücken geschlossen werden. Oftmals basieren diese Lücken auf der fehlenden Harmonisierung der verschiedenen Unterstützungsmassnahmen untereinander, aber auch auf einem fehlenden Bewusstsein für die typischen, projektbasierten Arbeitsrealitäten der Kultur.

Die dringendsten Anliegen sind:

–          Die Ausfallentschädigung muss schweizweit 100% des anerkannten Schadens decken (statt nur 80%) für alle Kulturunternehmen und Kulturschaffenden, solange kein Re-Start möglich ist.

–          Nach 11 Monaten Winterschlaf brauchen Veranstaltende dringend einen Rettungsschirm für die vollen entstandenen Kosten.

–          Freischaffende Künstler*innen, die regelmässig in befristeten Anstellungen arbeiten, müssen entschädigt werden: Die Kurzarbeitsentschädigung, die seit 1. Januar auch wieder für befristete Anstellungen möglich ist, bleibt ihnen faktisch verwehrt (Veranstaltungsverbot > keine neuen, befristeten Anstellungen).

–          Selbstständigerwerbende und Einzelunternehmer*innen können ihre laufenden Kosten (Mieten, Löhne von Angestellten usw) nicht decken, da der Erwerbsersatz maximal 80% des Nettoeinkommens deckt (in dem die Fixkosten abgezogen sind) und bei den Härtefällen sind sie als Kulturunternehmen ausgeschlossen.

  • Anpassung des Berechnungsmodells bezüglich der Entschädigung von Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung – das aktuelle System bzw. die Entschädigung über den Erwerbsersatz genügt nicht.
  • Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende sind seit 19. Dezember zwar wieder möglich, aber die Formulare sind noch in fast keinem Kanton zugänglich. Ausserdem besteht eine unerklärliche Lücke für die Zeit vom 1. bis 19. Dezember
  • Bessere Berücksichtigung der Situation zahlreicher Kulturschaffenden, die nach wie vor durch die Maschen des Entscheidungssystems fallen

–        Die Bedingungen für das wichtige Werkzeug der Transformationsprojekte sind in gewissen Kantonen noch weitgehend ungeklärt oder unbekannt.

  1. Massnahmendschungel

Drittens erläuterte die Taskforce Culture die grosse Unübersichtlichkeit der Unterstützungsmassnahmen. Dies hat nicht nur mit den unterschiedlich kantonalen Umsetzungen zu tun, denn die Taskforce Culture anerkennt durchaus die Bemühungen der kantonalen Konferenzen um Vereinheitlichung. Es liegt vielmehr auch an der fehlenden Harmonisierung der Massnahmen und der Kommunikation auf Bundesebene: Vier verschiedene Bundesämter sind zuständig für Corona-Erwerbsersatz (BSV), Härtefallmassnahmen (EFD), Kurzarbeitsentschädigung (SECO) und spezielle Kulturmassnahmen (BAK). Hier braucht es dringend

–          Eine fortlaufend aktualisierte, einfach zugängliche Übersicht (Informationsseite des Bundes) über alle Massnahmen auf sämtlichen föderalen Ebenen und ihr Zusammenspiel.

–          Eine Ansprechperson auf Bundesebene, die Unklarheiten/Probleme sammelt, strukturiert und zurückmeldet oder abklären lässt.

–          Eine zentrale Datenbank, die (befristet) die verschiedenen gesprochenen Unterstützungsbeiträge der Gesuchstellenden verwaltet, um Verrechnungen auf einer aktuellen und einheitlichen Basis vornehmen zu können.

 

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