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Artenschutz und Bürokratie

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Musikschaffende und Musikinstrumentenhersteller atmen dank einer im August in Genf beschlossenen Ausnahmeregelung vorsichtig auf.

Wir kennen die Bilder aus den Medien: Die hohe Nachfrage nach Tropenhölzern beschleunigt das beklemmende Verschwinden tropischer Regenwälder. Um die Tier- und Pflanzenpopulation unseres Planeten zu schützen, nachhaltig zu nutzen und nicht zuletzt zu erhalten, gibt es CITES, eine Handelskonvention, deren fünfbuchstabige Abkürzung für «Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora») steht.

So umweltbewusst Musikschaffende auch leben mögen, verbinden etliche unter ihnen unangenehme Erinnerungen mit diesen fünf Buchstaben, angefangen von bürokratischen Kaufprozessen neuer Instrumente bis zu traumatisierenden Beschlagnahmungen durch Zollfahnder an der Schweizer Grenze und anderswo.

Im August ist in Genf eine zehntägige Konferenz der 183 Vertragsstaaten über die Bühne gegangen. Wiederholt war zu vernehmen, dass die Schweizer Delegation einerseits für verstärkten Schutz einstehe, sofern dieser wissenschaftlich belegt sei und mit den Bestimmungen der Konvention einhergehe. Andererseits aber sei man gegen generelle Verbote. Pragmatismus waltete in Genf auch insofern, als einem Antrag der EU und Kanadas zugestimmt wurde, der darin bestand, bereits fertiggestellte Musikinstrumente, Teile davon, und auch fertiges Zubehör von den Artenschutzbestimmungen auszunehmen. Man gelangte in Genf zu der Auffassung, dass die Regulation bereits vorhandener Instrumente wenig zum Erhalt gefährdeter Ressourcen beitrage, die Einhaltung der Vorschriften jedoch mit unnötig hoher Verwaltung einhergehe.

Die Ausnahmen beziehen sich auf Holz der Gattung Dalbergia spp. (Palisander, Rosewood) oder der Bubinga-Arten Guibourtia tessmannii, Guibourtia pellegriniana und Guibourtia demeusei. Das hat in der Praxis zufolge, dass entsprechende Instrumente wieder ohne artenschutzrechtliche Genehmigungen (CITES-Bescheinigung) handelbar sein werden. Auch das Reisen mit Musikinstrumenten wird damit wieder unbürokratischer werden. So werden der Versand sowie der Transport entsprechender Musikinstrumente im Zusammenhang mit Auftritten, Reparaturen und Ausstellungen wieder gestattet sein. Doch Achtung: Es gibt zwei Palisander-Unterarten, für die der Schutzstatus nicht aufgehoben worden ist (Dalbergia nigra und Dalbergia cochinchinensis). Beschlüsse der CITES-Konferenz treten normalerweise nach 90 Tagen in Kraft. Diese müssen aber noch in die nationalen Gesetzgebungen überführt werden, weshalb kleine Verzögerungen möglich sind. Auf unseren Verbandsseiten erscheinen zum gegebenen Zeitpunkt weitere Informationen.

Es ist erst wenige Jahre her, dass beschlossen worden ist, den Handel mit Musikinstrumenten, für die geschütztes Tropenholz verwendet wurde, stark zu reglementieren. In diesem Zusammenhang ist für Musikinstrumente eine Art Reisepass eingeführt worden, der auf Verlangen des Zolls vorzuzeigen ist. Dass die oben genannten Holzarten bald nicht mehr kontroll- und bewilligungspflichtig sind, heisst jedoch noch lange nicht, dass es für Musikinstrumente generell keine CITES-Bewilligungen mehr braucht! Genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).