Anstellungsbedingungen der Zuzüger*innen/ Aushilfen/ Verstärkungen in den professionellen Orchestern der Schweiz
Hier wird aufgezeigt, wie Zuzüger*innen in den verschiedenen Orchestern der Schweiz entschädigt werden.
- Vollzeitberufsorchester (Mitglieder von orchester.ch): Diese Orchester müssen sich an den Tarifvertrag zwischen orchester.ch und dem SMV halten. Wenn sie dies in allen Bereichen zu 100% tun, sind sie grün eingefärbt, wenn nicht, rot. Sie sind durch einen ausgefüllten Kreis dargestellt. Alle Orchester ansehen (Vollzeit+Teilzeit)
Ein + im Icon bedeutet jeweils, dass das betreffende Orchester Leistungen anbietet, die über den Tarifvertrag bzw. die Tarifordnung A hinausgehen, z.B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Alle Informationen stammen von den jeweiligen Orchestern oder von Musikerinnen und Musikern. Die jeweilige Quelle wird angegeben. Alle Orchester wurden ersucht, die vorhandenen Daten zu bestätigen oder zu korrigieren. Einige haben diese Gelegenheit wahrgenommen, andere auch nach dreimaliger Einladung nicht.
Im Fall von fehlerhaften Angaben bitten wir das entsprechende Orchester, uns umgehend die korrekten Angaben zukommen zu lassen. Dasselbe gilt für Zuzüger*innen, die Abweichungen gegenüber den Lohnabrechnungen der entsprechenden Orchester feststellen.