Rund 50 Musikerinnen und Musiker aus sogenannten Drittstaaten müssen die Schweiz voraussichtlich bis Ende Jahr verlassen. [Suisseculture-Medienmitteilung]
Die in der Stadt Basel und im Kanton Baselland wohnhaften Musikerinnen und Musiker müssten laut Gesetz eine Festanstellung von mindestens 75 Prozent vorweisen.
Das entspricht jedoch nicht dem realen Arbeitsmarkt in künstlerischen Berufen. Auch in anderen Kunstsparten bilden Festanstellungen die Ausnahme. Die meisten Theaterschaffenden, Tanzschaffenden, Autoren sowie und Bildenden Künstlerinnen sind freischaffend tätig. Gerade sie sind aber wichtige Impulsgeber für die Gesellschaft.
Die Kontingentierung von ausländischen Arbeitskräften im Kulturbereich zeigt weltfremde und absurde Züge: So dürfen Musikschulen zum Teil hochkarätige Musiker nicht anstellen, da der Nachweis nicht erbracht werden kann, dass es in der Schweiz «keinen vergleichbaren Künstler» gibt.
Suisseculture ist ernsthaft besorgt über die Zukunft des Kulturschaffens in der Schweiz. Werden die immer strikteren Ausländergesetze wortgetreu umgesetzt, bleibt der Schweiz eine Schrumpfkultur nach dem Motto „Quote statt Qualität“.