Etwa 100 Musiker/innen und Delegierte von Musikergewerkschaften aus 30 Ländern von allen Kontinenten kamen von 27.-28. Mai 2019 in Kopenhagen zusammen, um über die größten Herausforderungen freiberuflich ausübender Künstler/innen bei der ersten Internationalen Freischaffendenkonferenz der FIM zu debattieren.
Delegierte und deren Gewerkschaften tauschten die besten Vorgehensweisen darüber aus, wie freiberuflich ausübende Künstler/innen am besten gewerkschaftlich organisiert und vertreten werden können, sowie wie dieser Gruppe von Fachkräften, welche die grosse Mehrheit von Musikern/innen weltweit ausmachen, angemessene Dienstleistungen angeboten werden können.
Sie verwiesen auf die grosse Bedeutung von ILO-Übereinkommen und erinnerten daran, dass alle Arbeitnehmer/innen, unabhängig von ihrem Beschäftigungsverhältnis, vom Schutz dieser Übereinkommen in allen Ländern, in denen sie ratifiziert worden sind, profitieren sollten. Dazu gehören insbesondere die Übereinkommen Nr. 87 (über Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes) sowie Nr. 98 (über Vereinigungsrecht und die Rechte auf Kollektivverhandlungen).
Mit jährlichen Einnahmen von 2,250 Milliarden USD entfallen auf den Kulturbetrieb und die Kreativbranche 3 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung und 30 Millionen Beschäftigte (etwa 1 Prozent der weltweit Erwerbstätigen). Ihre Einnahmen übersteigen die der Telekommunikationsleistungen und sie beschäftigen mehr Menschen als die gesamten Automobilbranchen von Europa, Japan und den USA.
Die Musikbranche war eine der ersten, die mit den Auswirkungen der Digitalisierung konfrontiert war, daher gehörte sie auch zu den Ersten, die sich den neuen Erwartungen der Verbraucher aufgrund eines entstehenden Onlinemarktes stellen mussten. Sie bildet einen unersetzlichen Teil des Alltags für Bürgerinnen und Bürger und stellt ein erhebliches Potenzial für Wachstum und Beschäftigung dar.
Trotz dieses spannenden Ausgangspunkts sieht die Wirklichkeit für ausübende Musiker/innen viel düsterer aus. Die meisten sind unterbezahlt und haben wenig oder gar keinen Zugang zu menschenwürdigen Arbeitsplätzen, sozialer Absicherung oder Sozialleistungen und dürfen sich nicht einmal von Gewerkschaften vertreten lassen.
Regierungen und Arbeitgeber von ausübenden Musikkünstlern/innen sollten den von diesen Arbeitskräften für die Volkswirtschaft und für die Gesellschaft als Ganzem geleisteten Beitrag für kulturelle Vielfalt würdigen. Sie sollten dafür sorgen, dass das Wettbewerbsrecht nicht für freiberuflich ausübende Musiker/innen gilt und Letztere sollten nie dazu gezwungen sein, sich als Kleinbetriebe oder Unternehmen anzumelden und es sollte ihnen freigestellt sein, Gewerkschaften zu bilden und Kollektivverhandlungen zu führen.
Kopenhagen, 27.-28. Mai 2019